Interessante Regelungen
Gesetz vom 3. Januar 1991, Nr. 3
Eilmaßnahmen bei der Staatsanwaltschaft
(Amtsblatt Nr. 5 vom 7. Januar 1991, Allgemeine Reihe)
Die Abgeordnetenkammer und der Senat der Republik stimmten zu;
DER PRÄSIDENT DER REPUBLIK
FÖRDERN
folgendes Gesetz:
Art. 1
- Der Personalbestand der Staatsanwälte und Staatsanwälte erhöhte sich um 40 bzw. 20 Personen. Tabelle A gemäß Gesetz vom 3. April 1979, Nr. 103 wird folglich durch die diesem Gesetz beigefügte ersetzt.
- Mit wirtschaftlicher Wirkung gilt für alle im Dienst befindlichen Staatsanwälte ab dem Jahr nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes in Art. 3 des Gesetzes vom 3. April 1979, n. 103 wird das Wort „sieben“ durch das Wort „fünf“ ersetzt und das Dienstalter gemäß Absatz 3 sowie Absatz 4 in der durch dieses Gesetz geänderten Fassung desselben Art. 3 werden bei der erstmaligen Anwendung dieses Absatzes und in jedem Fall für die Dauer von höchstens zwei Jahren um die Hälfte gekürzt.
- Zur Deckung der Kosten für die Einrichtung neuer Bezirksämter und für die Stärkung der Staatsanwaltschaft werden zusätzlich zu den normalen Haushaltszuweisungen für das Jahr 1990 Ausgaben in Höhe von 2 Milliarden ITL genehmigt.
- Die Einrichtung einer Zivilpartei des Staates in Strafverfahren muss vom Präsidenten des Ministerrates genehmigt werden.
Art. 2
- Die sich aus der Anwendung dieses Gesetzes ergebende Belastung in Höhe von 4.000.000.000 Lire für das Jahr 1990 und jeweils 6.500.000.000 Lire für die Jahre 1991 und 1992 wird durch eine entsprechende Kürzung der eingesetzten Mittel für die drei Zwecke abgedeckt -Jahreshaushalt 1990-1992, in Kapitel 6856 des Haushaltsplans des Finanzministeriums für das Jahr 1990, zu diesem Zweck unter Verwendung der besonderen Bestimmung "Revision des Personals des Generalstaatsanwalts".
- Der Minister des Finanzministeriums ist ermächtigt, die erforderlichen Haushaltsänderungen durch eigene Verordnungen vorzunehmen.
Art. 3
- Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Italienischen Republik in Kraft.
Tisch
Qualifikationen | Anzahl Sitzplätze |
---|---|
Generalstaatsanwalt | 1 |
Staatsanwälte | 299 |
Staatsanwälte | 70 |
Gesamt | 370 |