Was ist die Landesvertretung

Ein „Pool“ von spezialisierten Juristen, die die staatliche Verwaltung und ganz allgemein alle Staatsgewalten vertreten und verteidigen, wenn sie im Wesentlichen Verwaltungstätigkeiten ausüben. Die Staatsanwaltschaft wahrt die vermögensrechtlichen und vermögensfremden Interessen des Staates und anderer zur Prozesskostenhilfe vor Gericht zugelassener Stellen , die sie auch uneingeschränkt in der Sache berät.

Die Staatsanwaltschaft übt einerseits eine streitige Tätigkeit aus, dh sie vertritt und verteidigt die Staatsverwaltung in allen ihren Ausprägungen, andererseits eine beratende Tätigkeit , dh sie leistet eigene Beratung ohne sachliche Grenzen die Staatsverwaltung und andere zur Prozesskostenhilfe zugelassene Stellen.

Im Gegensatz zu den in anderen Ländern angenommenen Systemen wird im italienischen Rechtssystem der rechtliche Schutz der finanziellen und nicht vermögensbezogenen Interessen des Staates institutionell einem Gremium spezialisierter Anwälte übertragen, die dazu berufen sind, ihre Tätigkeit im öffentlichen Interesse auszuüben - beides in den Formen des Gewohnheitsrechts und durch die Ausübung von Befugnissen - erfordert die Förderung oder Unterstützung eines Rechtsstreits oder beinhaltet die Annahme einer Entscheidung, die die Anwendung von Rechtsvorschriften impliziert. Diese Wahl bietet unbestreitbare Vorteile, die sie auch heute noch relevant machen: einheitliche Berücksichtigung der Interessen des Staates, die über das Ergebnis der einzelnen Sache hinausgehen kann; Einheit der Richtung in der Verteidigungstätigkeit; Gesamteinschätzung der Probleme der Verwaltungsfunktion; ständige Integration zwischen Beratungs- und Prozesstätigkeiten; deutliche Reduzierung der Rechtshilfekosten.

Daher die Beratung und Vertretung und Verteidigung der staatlichen Verwaltung vor Gericht in allen ihren Ausprägungen , auch wenn sie mit einem autonomen System und allgemeiner mit allen Befugnissen des Staates bei der „Ausübung von wesentlichen Verwaltungstätigkeiten“ ausgestattet sind; besondere Gesetzes- oder Verordnungsbestimmungen oder einzelne Dekrete des Ministerpräsidenten können andere nichtstaatliche öffentliche Einrichtungen oder subventionierte Einrichtungen, die staatlichem Schutz oder staatlicher Aufsicht unterliegen (traditionell Regionen und öffentliche Einrichtungen, einschließlich wirtschaftlicher), zulassen die Schirmherrschaft der Advocacy); schließlich auch Körperschaften des Common Law mit öffentlichem Kapital), aber auch ausländische Verwaltungen (zB diplomatische Vertretungen) und internationale Organisationen; wenn die Verwaltungen oder Trägerorganisationen es wünschen und der Generalanwalt die Möglichkeit erkennt, übernimmt die Landesanwaltschaft auch die Vertretung und Verteidigung von Arbeitnehmern in sie aus dienstlichen Gründen betreffenden Zivil- und Strafurteilen. Die sachlich uneingeschränkte Beratung der Landesanwaltschaft zugunsten der Landesverwaltung und der zur Prozesskostenhilfe zugelassenen Stellen erfolgt unabhängig vom Zusammenhang mit potenziell oder aktuell streitigen Sachverhalten und reicht von Rechtsberatungen, auch zur Zweckmäßigkeit der Förderung oder Urteilsverzicht, die Prüfung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder Spezifikationen, die Ausarbeitung und Prüfung von Verträgen und Transaktionen, die Stellungnahme zu den zu ergreifenden Maßnahmen in Bezug auf verwaltungstechnisch festzulegende Fragen. Die beratende Funktion wird nicht nur und weniger im besonderen Interesse der sich ihrer bedienenden Stelle (etwa zur Vermeidung eines Rechtsstreits), sondern auch zur Wahrung des Allgemeininteresses an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns wahrgenommen .