Transparente Verwaltung
Wir informieren Sie darüber, dass, wie in den „Richtlinien zur Verarbeitung personenbezogener Daten, auch in Verwaltungsakten und Dokumenten enthalten, zum Zwecke der Werbung und Transparenz im Internet durch öffentliche Stellen und andere verpflichtete Stellen“ des Garantiegebers festgelegt ist Gemäß dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten vom 15. Mai 2014 können die veröffentlichten personenbezogenen Daten nur unter den Bedingungen der geltenden Gesetzgebung zur Wiederverwendung öffentlicher Daten (Gemeinschaftsrichtlinie 2003/98/EG und Gesetzesdekret 36/2006 zu ihrer Umsetzung) wiederverwendet werden . im Einklang mit den Zwecken, für die sie erhoben und gespeichert wurden, und im Einklang mit den Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten .