Organisation
Institutionelle Struktur
Die Staatsanwaltschaft besteht aus der Allgemeinen Anwaltschaft , den Bezirksanwälten und dem Beratungsausschuss (siehe Artikel 18 des Königlichen Dekrets 1611/1933 und 26 des Gesetzes 103/79).
Der Generalstaatsanwalt hat seinen Sitz in Rom, während die Bezirksstaatsanwälte in jeder Hauptstadt der Region und in jedem Fall dort, wo die Büros der Berufungsgerichte eingerichtet sind, ihren Sitz haben.
Im Wahlkreis des Berufungsgerichts Rom werden die Befugnisse des Bezirksstaatsanwalts vom Generalstaatsanwalt ausgeübt. In der Zuständigkeit des Berufungsgerichts von Turin ist der Bezirksstaatsanwalt von Turin auch für das Aostatal zuständig.
Verwaltungsorganisation
Die Staatsanwaltschaft hat auch eine eigene Verwaltungsorganisation; vielmehr setzt die Erfüllung institutioneller Aufgaben das Vorhandensein von Strukturen voraus, die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei der Ausübung ihrer Tätigkeit unterstützen.
Das Funktionieren des Instituts hängt auch von der Annahme verschiedener Maßnahmen in Bezug auf das Fachpersonal ab (z. B. die Zuweisung von Dienststellen oder Versetzungen); schließlich gibt es Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis, das Personal (beruflich und nicht beruflich) an die PA bindet.
Derzeit werden die Verwaltungsfunktionen neben dem Generalanwalt von folgenden Organen wahrgenommen: Generalsekretär, Rat der Rechtsanwälte und Staatsanwälte, Vorstand. Es gibt auch einige Verwaltungsbüros bei der Advocacy General.