(Fresko im Vanvitelli-Saal des Generalstaatsanwalts)
Juristisches Organ des Staates, dem staatliche Verwaltungen in allen zivil-, straf-, verwaltungs- und schiedsgerichtlichen, gemeinschaftlichen und internationalen Urteilen mit rechtlichen Beratungs- und Verteidigungsaufgaben betraut sind.
Lesen Sie allesVertretung und Verteidigung staatlicher Verwaltungen und anderer anspruchsberechtigter Stellen vor Gericht.
Lesen Sie allesErgänzende Beratung zur prozessualen Vertretung und Verteidigung vor Gericht der Landesverwaltungen und anderer zur Prozesskostenhilfe zugelassener Stellen.
Lesen Sie allesWissenschaftlich-rechtliche Einblicke der Verwaltungsjuristen, zur beratenden und prozessierenden Tätigkeit der Staatsanwaltschaft.
Die ganze Rezension