Strafurteile

Die Staatsanwaltschaft beteiligt sich an Strafverfahren, indem sie im Interesse der Staatsverwaltung die Befugnisse ausübt, die das Verfahrensrecht dem Straftäter zuweist, oder indem sie zivilrechtliche Ansprüche auf Wiedergutmachung oder Schadensersatz durch Gründung einer Zivilpartei wahrnimmt ; Nicht selten unterstützt der Rechtsanwalt die Verwaltung, die im Strafverfahren als zivilrechtlich Verantwortliche für die rechtswidrige Handlung des Arbeitnehmers geltend gemacht wird. Die gleichen Tätigkeiten werden auch im Interesse anderer öffentlicher Körperschaften ausgeübt, die unter staatlicher Schirmherrschaft stehen.
In Anbetracht des geringen Personalbestands der Anwaltschaft und um eine einheitliche Leitung der Verteidigung in Strafsachen zu ermöglichen und sektorale Streuungen zu vermeiden, sieht jedoch Art. 1, Absatz 3, des Gesetzes vom 3. Januar 1991 Nr. 1 vor. 3 machte die Gründung einer Zivilpartei durch den Staat von der Genehmigung des Präsidenten des Ministerrats abhängig; Diese Genehmigung wird vorbehaltlich der Stellungnahme der für das Verfahren zuständigen Anwaltskanzlei erteilt, wenn öffentliche, Vermögens- und immaterielle Interessen ins Spiel kommen, die von solcher Bedeutung sind, dass sie als angemessen erachtet werden, um die Anwesenheit des Staatsanwalts im Gericht zu unterstützen Strafprozess.
Die Kunst. 44 vom 30. Oktober 1933 n. 1611 ermöglicht es der Staatsanwaltschaft außerdem, die Verteidigung von Staatsbediensteten oder anderen öffentlichen Einrichtungen zu übernehmen, denen Prozesskostenhilfe sowohl als Angeklagte als auch als Zivilparteien in Strafverfahren gewährt wird, an denen sie wegen Tatsachen beteiligt sind, die mit den ausgeübten Funktionen zusammenhängen, wenn die Mitglieder der Einrichtungen dies beantragen es und der Generalstaatsanwalt erkennen die Möglichkeit an und schließen das Bestehen eines Interessenkonflikts zwischen Verwaltung und Mitarbeiter aus. In solchen Fällen hat die Anwaltskanzlei neben der Absicherung der Beamten vor Handlungen von Privatpersonen im Zusammenhang mit rechtmäßigen Verwaltungstätigkeiten auch den Schutz der finanziellen Interessen der Verwaltung vermittelt, die sich auf den Ausgang des Strafverfahrens auswirken könnten.
Vor den Organen der Militärjustiz beschränkt sich die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft auf die Übernahme der Verteidigung von Militärangehörigen unter den im Art. 44 tun 1611 von 1993 cit., wobei das Verfahrensrecht nicht die Möglichkeit berücksichtigt, dass die durch die Straftat geschädigte Partei eine Zivilpartei ist.