Zugänglichkeit und Katalog von Daten, Metadaten und Datenbanken

Letztes Update:02-09-2021 03:45:35

Katalog von Daten, Metadaten und Datenbanken

Die Verpflichtung zur Veröffentlichung des Datenkatalogs, der endgültigen Metadaten und der zugehörigen Datenbanken im Besitz der Verwaltungen gemäß Art . 9-bis Absatz 1 liegt in der Verantwortung der öffentlichen Verwaltungen, die Eigentümer der in Anhang B genannten Datenbanken sind, wozu nicht die Staatsanwaltschaft gehört.

Vorschriften

Da die Verwaltung nicht verpflichtet ist, den Datenkatalog, die endgültigen Metadaten und die zugehörigen Datenbanken zu veröffentlichen, entfällt auch die Verpflichtung zur Umsetzung der Vorschriften über die Ausübung des elektronischen Zugriffsrechts und die Weiterverwendung von Daten.

Zugänglichkeitsziele

Prämisse

Artikel 9 Absatz 7 des Gesetzesdekrets vom 18. Oktober 2012, Nr. 179 (umgewandelt mit Änderungen durch Gesetz Nr. 221 vom 17. Dezember 2012 ) legt fest, dass bis zum 31. März eines jeden Jahres die in Artikel 1 – Absatz 2 – des Gesetzesdekrets Nr. 165, sind verpflichtet, die Zugänglichkeitsziele jährlich auf ihrer Website zu veröffentlichen.
Das Gesetzesdekret vom 14. März 2013 n. 33 hat die Pflichten der öffentlichen Verwaltungen zur Offenlegung, Transparenz und Verbreitung von Informationen neu geordnet. Artikel 6 des Dekrets enthält spezifische Angaben zur Qualität von Informationen und Daten , wobei unter diesen die Zugänglichkeit erwähnt und mit den Merkmalen des offenen Formats und der Weiterverwendung (Artikel 7) und dem Recht auf Zugang der Bürger (Artikel 5) als Dimension verknüpft wird Universal.

Allgemeine Informationen zur Verwaltung

Verwaltungsname Staatsanwalt
IPA-Code adv
Typologie Vorsitz im Ministerrat, Ministerien und Landesanwaltschaft
PEC-Adresse roma@mailcert.avvocaturastato.it
Webseite http://www.avvocaturastato.it
Region Latium
Provinz RM
gemeinsam Rom

Barrierefreiheitsziele für das Jahr 2019 der Staatsanwaltschaft
Erstellt gemäß Artikel 9 Absatz 7 des Gesetzesdekrets vom 18. Oktober 2012, Nr. 179.

Barrierefreiheitsziele für das Jahr 2018 der Staatsanwaltschaft
Erstellt gemäß Artikel 9 Absatz 7 des Gesetzesdekrets vom 18. Oktober 2012, Nr. 179.