Generalstaatsanwaltschaft VIII – Honorare
Dr. FERRARA Francesco
Dreijähriger Auftrag verliehen bei DSG Nr. 663/2022 ab dem 3. Januar 2023.
Erklärung über das Nichtvorliegen eines der Nichtzulassungsgründe sowie über das Nichtvorliegen eines der Unvereinbarkeitsgründe für die Ernennung des Direktors des Amtes VIII – Honorare
Erklärung zu den Veröffentlichungspflichten von Inhabern von Führungspositionen, die sie in irgendeiner Funktion ausüben
- Daten im Zusammenhang mit der Übernahme anderer Ämter in öffentlichen oder privaten Einrichtungen und den damit verbundenen Gebühren, die aus irgendeinem Grund gezahlt werden
- Alle anderen Positionen, bei denen die öffentlichen Finanzen zu Lasten gehen und deren Vergütung angegeben ist
[Kunst. 20 Gesetzesdekret Nr. 39/2013; Kunst. 14 Gesetzesdekret Nr. 33/2013]
Vergütung im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis
Jahr 2023
- Bruttojahresgehalt: 45.622,85 €
- Gehalt für die Position Fixanteil: 12.565,15 €
- Vergütung für die Stelle Variabler Teil: 19.654,02 €
- Rentenzuschuss: 4.331,09 €
- Ergebnisgehalt:
- Bruttojahressumme: 94.173,11 €
Höhe der Reise- und Dienstreisekosten, die aus öffentlichen Mitteln bezahlt werden
- Jahr 2023: 0,00 €