Zusammenfassung der Gründe für die teilweise Annahme oder Ablehnung
Entschuldigung, dass ich nicht auf den Antrag zugreifen kann. Die Stellungnahmen des Staatsanwalts bei den öffentlichen Verwaltungen und die gesponserten Stellen unterliegen dem Berufsgeheimnis und sind daher gemäß Artikel 5 bis, Absätze 2 und 3 des Gesetzesdekrets Nr. 33-2013 dem allgemeinen Zugang entzogen