Instanzobjekt
Antrag auf Zugang zu Dokumenten (gemäß Gesetz 241/1990) 1) Liste der seit 2016 eingeleiteten und anhängigen Urteile zur Mobilität des II. und I. Grades (unterteilt in zwei verschiedene und spezifische Akten), für die Schulbüros AT von : Cosenza, Catanzaro, Vibo Valentia, Crotone, Reggio Calabria. 2) Liste der Urteile, auf die in Punkt 1 Bezug genommen wird, die bisher mit Überzeugung definiert und in Übereinstimmung durchgeführt wurden - immer unterschieden zwischen Grad II und Grad I sowie für die AT-Schulbüros von: Cosenza, Catanzaro, Vibo Valentia, Crotone, Reggio Kalabrien. 3) Liste der Urteile, auf die in Punkt 1 Bezug genommen wird, die bisher mit einer Verurteilung des Miur definiert wurden, die noch nicht eingehalten wurde. Immer unterschieden zwischen II. Grad und I. Grad sowie für die AT Schulbüros von: Cosenza, Catanzaro, Vibo Valentia, Crotone, Reggio Calabria. 4) Liste der unter Punkt 1 genannten Urteile, die derzeit noch in Bearbeitung und nicht definiert sind. Immer unterschieden zwischen II. Grad und I. Grad sowie für die AT Schulbüros von: Cosenza, Catanzaro, Vibo Valentia, Crotone, Reggio Calabria. 5) Die vollständige Liste muss die Nummer des RG, des angerufenen Gerichts, die Nummer des Urteils - falls definiert - und die ausdrückliche Angabe enthalten, ob die Urteile an die zuständigen AT-Schulämter delegiert werden von: Cosenza, Catanzaro, Vibo Valentia, Crotone, Reggio Calabria - bezeichnet genau das Büro - oder wenn es direkt von der Avvocatura abgewickelt wird