• Anwendung Nr. 11 von 2018

  • Instanztyp
    Verallgemeinert
  • Jahr
    2018
  • Nummer
    11
  • Datumsinstanz
    02-09-2018
  • Sitz
    Avv. General Rom
  • Instanzobjekt

    3. Antrag Betrag von Forderungen an Rechtsanwälte und Staatsanwälte, auch wenn noch nicht nach § 9 Abs. 4 und 5 DL 24.06.14 k. 90 Konv. mit Mod. vom Gesetz 11.08.2014 n. 114 in der Fassung gültig vom 19.08.2014 bis 31.12.2017 bezogen auf die Zeiträume 01.01.2016-31.12.2016 und 01.01.2017-31.12.2017.

  • Gegeninteressierte Präsenz
    No
  • Ergebnis
    TEILWEISE WILLKOMMEN
  • Zusammenfassung der Gründe für die teilweise Annahme oder Ablehnung

    Für die Beträge, die für die während des Viermonatszeitraums im Zeitraum vom 1. Mai 2016 bis 31. August 2017 gezahlten Ausgaben eingezogen wurden, läuft derzeit die buchhalterische Überprüfung der genauen Beträge, die an das Finanzministerium gezahlt wurden. Erst am Ende dieser Operation wird der den Staatsanwälten und Rechtsanwälten in diesem Zeitraum zustehende Gesamtanteil von 50 Prozent gemäß den Absätzen 4 und 5 der Kunst bestimmt. 9 zum Thema.