Zusammenfassung der Gründe für die teilweise Annahme oder Ablehnung
In Anbetracht der Tatsache, dass es keine Regeln gibt, die eine allgemeine Verpflichtung für Rechtsanwälte und Staatsanwälte zur Veröffentlichung des Lebenslaufs vorsehen, mit Ausnahme derjenigen, die Führungspositionen innehaben (Generalsekretär und Bezirksrechtsanwälte), wurde der Zugangslink zu den Veröffentlichungen bezüglich des bereitgestellt den vorgenannten Organen und dem Generalanwalt als Organ der Politik und Verwaltung.