Instanzobjekt
Betrag der den Rechtsanwälten und Staatsanwälten geschuldeten Beträge, auch wenn sie noch nicht gemäß Art. 9 co. 4 und 5 DL 24.06.14 k. 90 Konv. mit Mod. vom Gesetz 11/08/14 n. 114, in der vom 19.08.14 bis 31.12.17 geltenden Fassung unter Bezugnahme auf die vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 und vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 ergangenen Urteile .