Zusammenfassung der Gründe für die teilweise Annahme oder Ablehnung
Die Dokumentation zum dritten Quartal 2017 ist noch nicht vollständig erworben. Erst am Ende der Rechnungsprüfung der genauen Beträge, die der Generalstaatsanwalt und die Bezirksstaatsanwälte des Staates für diesen Zeitraum an das Finanzministerium gezahlt haben, wird es möglich sein, den Gesamtanteil von 50 Prozent zu bestimmen, der zwischen den Staatsanwälten aufzuteilen ist und die Staatsanwälte gemäß „Artikel 9, Absätze 4 und 5 des Gesetzesdekrets 90/2014.