• Anwendung Nr. 3 von 2019

  • Instanztyp
    Verallgemeinert
  • Jahr
    2019
  • Nummer
    3
  • Datumsinstanz
    14-01-2019
  • Sitz
    Avv. General Rom
  • Instanzobjekt

    Betrag der den Rechtsanwälten und Staatsanwälten geschuldeten Beträge, auch wenn sie noch nicht gemäß Artikel 9, Absatz 4 und 5 des Gesetzesdekrets vom 24.06.2014 Nr. 90 geteilt wurden. mit Mod. aus Gesetz 11/08/14 Nr. 114 in der vom 19. August 2014 bis 31.12.2017 geltenden Fassung mit Bezug auf die Zeiträume 01.05.2016-31.12.2016 und 01.01.2017-31./ 12 / 2017.

  • Gegeninteressierte Präsenz
    No
  • Ergebnis
    TEILWEISE WILLKOMMEN
  • Datum messen
    13-02-2019
  • Zusammenfassung der Gründe für die teilweise Annahme oder Ablehnung

    Die Dokumentation zum dritten Quartal 2017 ist noch nicht vollständig erworben. Erst am Ende der Rechnungsprüfung der genauen Beträge, die der Generalstaatsanwalt und die Bezirksstaatsanwälte des Staates für diesen Zeitraum an das Finanzministerium gezahlt haben, wird es möglich sein, den Gesamtanteil von 50 Prozent zu bestimmen, der zwischen den Staatsanwälten aufzuteilen ist und die Staatsanwälte gemäß „Artikel 9, Absätze 4 und 5 des Gesetzesdekrets 90/2014.