Zusammenfassung der Gründe für die teilweise Annahme oder Ablehnung
Da im Antrag nicht angegeben wurde, ob er gemäß dem Gesetz 241/1990 oder dem Gesetzesdekret Nr. 33 von 2013 wurde jedoch klargestellt, dass es sich um Daten handelt, die weder der Veröffentlichung unterliegen noch in jedem Fall für den Schutz der Rechtsposition derselben relevant sind, die im Rahmen des Urteils uneingeschränkten Zugang zu allen eingereichten Verteidigungsunterlagen hatte von der Staatsanwaltschaft in Rede stehenden Staat, als Pflichtverteidiger kommt es nicht auf die Person des einzigen Rechtsanwalts an, der der Verhandlung beigetreten ist, auch aufgrund der Bestimmungen des Art. 1 des Königlichen Dekrets 1611/1933, das für diese Tätigkeiten kein Mandat oder andere Formalitäten erfordert. Aus diesem Grund wurde auch klargestellt, dass es sich um Daten handelt, die nicht im Besitz der Avvocatura sind, da die Teilnahme an der Anhörung auf der Grundlage einer durch informelle Praxis festgelegten internen Rotation erfolgt, die nach langer Zeit nicht mehr möglich ist verifizieren noch erinnern.