Prozesstätigkeit

In 10 Tagen die Mitnahme der Rufnummer ins Festnetz

Der Staatsrat, Abschnitt VI, mit Verordnung Nr. 5709 vom 18.11.2009, Bestätigung der vorherigen Entscheidung des TAR Lazio, n. 5045/2009, lehnte den Antrag auf Aussetzung der Resolution Nr. 41/09 verabschiedet von der Kommunikationsbehörde, mit der die Migrationszeiten - d. h. jene Verfahren, die es dem Endnutzer ermöglichen, seine Festnetznummer von einem Betreiber zu einem anderen zu übertragen und dabei die bis zu diesem Zeitpunkt verwendete Telefonnummer beizubehalten - verkürzt wurden auf 10 Werktage ab 1.11.2009 und auf 5 Werktage ab 1.3.2010. Insbesondere wies der Staatsrat darauf hin, dass beim Vergleich der strittigen Interessen die Interessen der Nutzer besser geschützt werden sollten, um nicht in ihrem Recht auf Wahl des Telefonanbieters behindert zu werden.