Prozesstätigkeit

Stützpunkt Vicenza, Staatsrat lehnt Codacons Berufung ab

Die vierte Sektion des Staatsrates wies die Berufung von Codacons auf Aufhebung der TAR-Verfügung Venetiens über die Nulla Osta für das Erweiterungsprojekt der US-Basis Dal Molin zurück. Der Staatsrat lehnte „den Antrag auf Änderung, erneute Aussetzung oder Widerruf“ ab. Das Kollegium unter dem Vorsitz von Giovanni Vacirca stellte fest, dass „der Antrag auf Widerruf Beschwerden formuliert, die die Anforderungen von Artikel 395 des italienischen Zivilgesetzbuchs nicht integrieren, aber stellen die Wiederholung von Streitigkeiten dar, die bereits durch den Beschluss über die vorsorgliche Berufung geprüft wurden und daher nicht zulässig sind Angelegenheit geprüft und die „vorsorgliche Maßnahme in Erster Hilfe (von der Veneto TAR) verweigert wurde mit dem Hinweis, dass keine Gründe für Umweltschäden ersichtlich seien.“ Auch für das von Codacons beantragte Volksbegehren heißt es in dem Urteil, dass dies nicht vorgesehen sei Gesetz, sondern stellt eine von den Gemeinschaftsrichtlinien geprüfte mögliche Möglichkeit dar. Die Frage der Umweltprobleme, die sich aus den Arbeiten ergeben, war eine der Stärken von Mir sind Codacons bekannt, die von „Ermittlungsfehlern“ des vorangegangenen Staatsratsbeschlusses vom 29. Juli gesprochen hatten. Diesbezüglich bekräftigten die Richter auch, dass die "Beschwerde unzulässig ist, da der Anordnung keine Entscheidungswirkung zukommt und die darin getroffenen Erwägungen zur Begründung und Zulässigkeit der Berufung für das Haupturteil nicht bindend sind, sondern derzeit nur konstituieren eine der Voraussetzungen für die Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen für das vorsorgliche Ersuchen“. Zum zweiten Protestpunkt der Codacons, nämlich der Notwendigkeit einer Volksabstimmung als Bereich von gemeinschaftlichem Interesse, schrieben die Richter, dass gemäß der EWG-Richtlinie N.92 / 43 vom 21. Mai 1992 in Bezug auf natürliche Lebensräume und halbnatürlich „beschränkt sich darauf, ‚gegebenenfalls‘ den Erwerb der öffentlichen Meinung zu ermöglichen“.