Prozesstätigkeit

Ordner stummschalten

Das Regionale Verwaltungsgericht Latium lehnte den Antrag auf Aussetzung des Rundschreibens Nr. 16/E vom 6. März 2008 ab, mit dem die Agentur der Einnahmen die zuvor zugestellten Zahlungsbelege ohne Angabe der für das Verfahren zuständigen Person für vorschriftswidrig und nicht erachtet -ungültig, seit dem 1. Juni 2008 (auch bekannt als „stille Ordner“). Wie aus der Verordnung hervorgeht, akzeptierte die TAR die anwaltliche These über den nicht vorläufigen Charakter des Rundschreibens (mit der daraus resultierenden absoluten Unzuständigkeit für die Kenntnis der Ursache).