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Das Verfassungsgericht und der Lodo Alfano

Das Verfassungsgericht hat mit Satz Nr. 262, eingereicht am 19. Oktober 2009, erklärte die verfassungsmäßige Unrechtmäßigkeit von Art. 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2008, Nr. 124, sogenannter „Lodo Alfano“. Hier können Sie die Rechtsgründe für das oben genannte Urteil und den von der Avvocatura Generale.Memoria Lodo Alfano eingereichten Schriftsatz Nr. 262 des Verfassungsgerichts von 2009 (ohne Tatsachen) einsehen.