Ausschüsse

Letztes Update:04-07-2022 01:56:19

Der Gleichstellungsausschuss der Landesanwaltschaft wurde mit DSG 20.3.2007 gemäß Art. 7 CCNL für Bedienstete der Ministerien für die Regelvierjahresperiode 98/2001

Verordnung

Schreiben Sie an den Ausschuss

Der Link zur Website der Abteilung für Chancengleichheit beim Ministerratspräsidium

Der Ausschuss für Chancengleichheit von Rechtsanwälten und Staatsanwälten – CPOAPS wurde durch Beschluss des Generalanwalts vom 30. Juni 2008 n. 11885, in Umsetzung des Gesetzes Nr. 125 vom 10.4.1991 (über die Gleichstellung von Männern und Frauen) und des Artikels 7 des Gesetzesdekrets Nr. 196 vom 23.5.2000, ähnlich wie es bereits in den verschiedenen Laufbahnen des Richters vorgesehen ist.

Dieser Ausschuss arbeitet Seite an Seite mit dem Ausschuss für Chancengleichheit auf vertraglicher Basis, der ebenfalls aus Vertretern des Verwaltungspersonals besteht.

Das CPOAPS ist Teil des im CSM eingerichteten Netzwerks der CPOs der juristischen Berufe.

Hinweis des Generalanwalts

Interne Organisationsvorschriften

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