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Letztes Update:30-05-2023 02:55:00

Die Kunst. 1 -bis , Absatz 2, des Gesetzesdekrets vom 31. Dezember 2020, Nr. 183 (geändert durch Art. 10, Absatz 11-bis, Buchstaben a) und b), Gesetzesdekret vom 1. April 2021, Nr. 44, umgewandelt mit Änderungen, durch Gesetz vom 28. Mai 2021, Nr. 76.) mit Bestimmungen über die Einstellung von Personal in öffentlichen Verwaltungen“ sieht vor:

„Bis zum Abschluss des Insolvenzverfahrens“, auf das in den vorherigen Abschnitten desselben Artikels Bezug genommen wurde und das auf die Einstellung und Einstellung von Verwaltungs- und Führungskräften abzielt, „und in jedem Fall spätestens bis zum 31. Dezember 2022 die Staatsanwaltschaft ist berechtigt, Experten mit spezifischer und hoher Kompetenz in der Entwicklung und Leitung von Projekten und Prozessen der technologischen und digitalen Transformation durch die Beauftragung von nicht mehr als fünf Einzelaufträgen mit einem unabhängigen Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von maximal zwölf Jahren einzusetzen Monate, gemäß Artikel 7, Absatz 6, des Gesetzesdekrets vom 30. März 2001, Nr. 165, unter Nutzung der in diesem Absatz genannten Mittel, für einen Höchstbetrag von 438.872 Euro.“ Aufgrund des Vorstehenden sieht dieselbe Bestimmung auch vor, dass „die Einstellung von 10 Einheiten im Bereich III, Wirtschaftsposition F1, einschließlich der 5 Einheiten mit besonderer beruflicher Spezialisierung gemäß der zweiten Periode, frühestens nach Ablauf erfolgt.“ der oben genannten selbständigen Arbeitsverträge“.

Interessenbekundungen können an die folgende zertifizierte E-Mail-Adresse gesendet werden: ufficio10.ced@mailcert.avvocaturasto.it

Es ist zu beachten, dass für die Auftragsvergabe ausschließlich die im letzten Jahr eingereichten Interessenbekundungen berücksichtigt werden.