EGMR-Berater
Technische Beratung im Zusammenhang mit den Funktionen des EGMR-Regierungsbeauftragten
Die Kunst. 1 Absatz 173, Gesetz Nr. 160 von 2019 bietet:
„Die Staatsvertretung übernimmt die Gebühren, die sich aus den Missionen und der technischen Beratung im Zusammenhang mit den Funktionen des Regierungsagenten zur Verteidigung des italienischen Staates vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und aus den Missionen im Zusammenhang mit der Verteidigungstätigkeit beim Gerichtshof ergeben der Europäischen Union. Zu diesem Zweck werden ab dem Jahr 2020 die Höchstausgaben von 200.000 Euro pro Jahr genehmigt“.
Interessensbekundungen können an folgende zertifizierte E-Mail-Adresse gesendet werden: agent.cedu@mailcert.avvocaturostato.it
Es ist zu beachten, dass für die Beauftragung nur die im letzten Jahr eingereichten Interessenbekundungen geprüft werden.