EGMR-Experten
Experten zur Unterstützung des EGMR-Regierungsagenten
Die Kunst. 1 Absatz 172, Gesetz Nr. 160 von 2019 bietet:
„Zur Unterstützung des Beauftragten der Regierung bei der Verteidigung des italienischen Staates vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte können maximal acht Sachverständige ernannt werden, darunter ordentliche, Verwaltungs- und Rechnungsrichter, Universitätsprofessoren, Forscher auf Zeit, Forschungsstipendiaten , Postdocs und Führungskräfte der Landesverwaltung. Die Sachverständigen werden vom Generalstaatsanwalt für einen verlängerbaren Zeitraum von höchstens drei Jahren ernannt und in einer Führungsposition oder außerhalb der Rolle eingesetzt, es sei denn, die Position ist Teilzeit und ermöglicht die normale Wahrnehmung der Funktionen des Amtes Zugehörigkeit. Für die Wahrnehmung der in diesem Absatz genannten Aufgaben ist nach den jeweiligen Vorschriften ein zum Zeitpunkt der Beauftragung zu bestimmendes, der Leistung angemessenes und der Art der Tätigkeit angemessenes, in jedem Fall jedoch nicht höheres Entgelt zu entrichten 40.000 € brutto pro Jahr“.
Interessensbekundungen können an folgende zertifizierte E-Mail-Adresse gesendet werden: agent.cedu@mailcert.avvocaturostato.it
Es ist zu beachten, dass für die Beauftragung nur die im letzten Jahr eingereichten Interessenbekundungen geprüft werden.