Überfällige Schulden
GESETZESDEKRET vom 8. April 2013, Nr. 35
Dringende Bestimmungen zur Begleichung überfälliger Schulden der öffentlichen Verwaltung, zur finanziellen Neuausrichtung der Kommunen sowie zur Zahlung von Steuern durch Kommunen.
GESETZESDEKRET vom 8. April 2013, Nr. 35
Dringende Bestimmungen zur Begleichung überfälliger Schulden der öffentlichen Verwaltung, zur finanziellen Neuausrichtung der Kommunen sowie zur Zahlung von Steuern durch Kommunen.