Bescheinigungsurkunde

Letztes Update:20-07-2021 03:21:35

Urkunde zur Bescheinigung des Beschlusses Nr. 77_2013
Die Staatsanwaltschaft für Korruptionsprävention und Transparenz gem. 14, c. 4, let. g) des d. lgs n. 150/2009 und ANAC Resolutionen n. 50/2013 und 77/2013, überprüfte die Veröffentlichung, Vollständigkeit, Aktualisierung und Öffnung des Formats aller Dokumente, Daten und Informationen, die in Anhang 1 – Erhebungsraster aufgeführt sind, zum 31. Dezember 2013 des Beschlusses Nr. . 77/2013.
Auf der Grundlage des Vorstehenden kann der Transparenzmanager gemäß Art. 14, c. 4, let. g), des Gesetzesdekrets Nr. 150/2009.

BESTÄTIGEN
Die Wahrhaftigkeit und Zuverlässigkeit der Angaben in Anhang 1 zum Zeitpunkt der Zertifizierung in Bezug auf die Veröffentlichungen auf der Website der Avvocatura dello Stato.

Rom, 27. Januar 2014

Der Leiter der Korruptionsprävention
Der Transparenzmanager
Daniela Frascaroli