Stellungnahmen von Kreis-/Landesratsfraktionen
Die Auskunftspflicht bezieht sich auf Verfahren / Handlungen, die nicht in die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft fallen.
Die Auskunftspflicht bezieht sich auf Verfahren / Handlungen, die nicht in die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft fallen.