Generalsekretär im Amt

Letztes Update:20-07-2022 04:43:21

Paolo Grasso

Lebenslauf

Die Abtretung wurde der DPR am 29.12.2017 ab dem Datum des Erlasses übertragen.
Gemäß Art. 17 von L. 3. April 1979, Nr. 103 endet die Abtretung, sofern kein begründeter Widerruf vorgesehen ist, mit Ablauf von fünf Jahren ab der Abtretung und kann nur einmal um weitere fünf Jahre verlängert werden.

Jährliche Erklärung über das Nichtvorliegen von Unvereinbarkeitsgründen und Erklärung zu den Veröffentlichungspflichten der Inhaber von aus irgendeinem Grund übertragenen Führungspositionen [Art. 20, 2. Absatz, Gesetzesdekret Nr. 39/2013; Kunst. 14 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2

Erklärung über das Nichtvorliegen eines der Gründe für die Unübertragbarkeit der Bestellung sowie über das Nichtvorliegen eines der Gründe für die Unvereinbarkeit mit der Verleihung der Bestellung und Erklärung über die Veröffentlichungspflichten der Inhaber hohe Verwaltungspositionen [Art. 20, 2. Absatz, Gesetzesdekret Nr. 39/2013; Kunst. 14 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013]:

  • Daten in Bezug auf die Einstellung anderer Ämter bei öffentlichen oder privaten Stellen und damit verbundene Vergütungen, die aus irgendeinem Grund gezahlt werden.
  • Sonstige Aufträge zu Lasten der öffentlichen Hand und Angabe der fälligen Vergütung.

Jährliche Erklärung über das Nichtbestehen von Unvereinbarkeitsgründen und Erklärung über die Veröffentlichungspflichten der Inhaber von aus irgendeinem Grund übertragenen Führungspositionen [Art. 20, 2. Absatz, Gesetzesdekret Nr. 39/2013; Kunst. 14 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013]:

  • Daten in Bezug auf die Einstellung anderer Ämter bei öffentlichen oder privaten Stellen und damit verbundene Vergütungen, die aus irgendeinem Grund gezahlt werden.
  • Sonstige Aufträge zu Lasten der öffentlichen Hand und Angabe der fälligen Vergütung.

Jahr 2019 - Jahr 2020 - Jahr 2021

Vergütung aus dem Arbeitsverhältnis (Bruttojahresgehalt)

  • Jahr 2022: € 213.576,24
  • Jahr 2021: € 200.109,70
  • Jahr 2020: € 197.578,35
  • Jahr 2019: € 197.578,35
  • Jahr 2018: € 194.485,00

Mit öffentlichen Mitteln bezahlte Dienstreisen und Dienstreisen

  • Jahr 2021: € 0,00
  • Jahr 2020: € 0,00
  • Jahr 2019: € 337,80
  • Jahr 2018: € 564,77

Gesamtbetrag der aus öffentlichen Mitteln erhaltenen Bezüge

  • Jahr 2021: 200.531,03 € als Grundgehalt, 9.975,50 € als Entschädigung gemäß Artikel 19 des Gesetzes Nr. 734/1973 und € 23.000,00 als Entschädigung für die Stelle an der Universität Bologna "Alma Mater Studiorum"
  • Jahr 2020: 188.858,44 € als Grundgehalt, 11.240,00 € als Abfindung gem. 19 L.n. 734/1973 und € 23.000,00 als Entschädigung für die Stelle an der Universität Bologna "Alma Mater Studiorum"
  • Jahr 2019: € 220.578,35
  • Jahr 2018: € 194.485,00