Meldung von Fehlverhalten – Whistleblowing

Letztes Update:10-06-2024 04:33:13

Gesetzesdekret Nr. Die Verordnung Nr. 24/2023 regelt den Schutz von Personen, die Verstöße gegen nationale oder europäische Regulierungsbestimmungen melden, die dem öffentlichen Interesse oder der Integrität der öffentlichen Verwaltung oder privaten Einrichtung schaden, von denen sie in einem öffentlichen oder privaten Arbeitskontext Kenntnis erlangt haben (sog Whistleblowing).
Meldekanäle
1. intern (verwaltet von der Staatsanwaltschaft);
2. extern (verwaltet von ANAC);
3. Offenlegung;
4. Meldung an die Justiz- oder Rechnungsbehörde.

Wer kann melden?
Alle Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft und alle Personen, die auch nur vorübergehend in einem Arbeitsverhältnis mit der Verwaltung oder einer privaten Einrichtung stehen, obwohl sie nicht den Status eines Mitarbeiters haben.
Was kann gemeldet werden
Verhalten, Handlungen oder Unterlassungen, die dem öffentlichen Interesse oder der Integrität der Verwaltung schaden und Folgendes umfassen:
1. Verwaltungs-, Buchhaltungs-, Zivil- oder Strafdelikte;
2. erhebliches rechtswidriges Verhalten gemäß Gesetzesdekret Nr. 231/2001 oder Verstöße gegen die darin vorgesehenen Organisations- und Managementmodelle;
3. Straftaten, die in den Anwendungsbereich von Gesetzen der Europäischen Union oder nationaler Rechtsakte fallen und sich auf folgende Bereiche beziehen: öffentliches Beschaffungswesen; Finanzdienstleistungen, Produkte und Märkte sowie Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung; Produktsicherheit und Compliance; Transportsicherheit; Umweltschutz; Strahlenschutz und nukleare Sicherheit; Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz; Gesundheitswesen; Verbraucherschutz; Schutz der Privatsphäre und Schutz personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netzwerken und Informationssystemen;
4. Handlungen oder Unterlassungen, die den finanziellen Interessen der Union schaden;
5. Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt;
6. Handlungen oder Verhaltensweisen, die den Gegenstand oder Zweck der in Rechtsakten der Union festgelegten Bestimmungen zunichte machen.

So berichten Sie intern
Über die spezielle Plattform, die unter der folgenden URL zugänglich ist: https://avvocaturasto.pawhistleblowing.it/#/ . Wer eine Meldung vornehmen möchte, muss unbedingt angeben, dass es sich um eine „Whistleblowing-Meldung“ handelt.
Benutzer werden gebeten, den Kanal nicht für Streitigkeiten, Ansprüche oder Beschwerden im Zusammenhang mit persönlichen Interessen zu nutzen.

Regulatorische Quellen und weitere Informationen
Für weitere Informationen ist es notwendig, die folgenden regulatorischen Hinweise zu lesen: