So werden Sie Staatsanwalt

Letztes Update:12-02-2024 12:46:57

Voraussetzungen für die Teilnahme am Wettbewerb

Die Ernennung des Staatsanwalts erfolgt im Anschluss an ein öffentliches Auswahlverfahren, das per Dekret des Generalstaatsanwalts ausgeschrieben und im Amtsblatt veröffentlicht wird und für eine vorher festgelegte Anzahl von Stellen vorgesehen ist. Um am Wettbewerb teilnehmen zu können, müssen zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Italienische Staatsbürgerschaft
  • Zugehörigkeit zu einer der folgenden Kategorien:
    1. Staatsanwälte mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung
    2. Richter der richterlichen Ordnung, die die Ernennung zum Gerichtsrichter erhalten haben
    3. Militärrichter mit einer Qualifikation, die der eines Gerichtsrichters der ordentlichen Justiz entspricht
    4. Verwaltungsrichter
    5. eingetragene Rechtsanwälte mit einer Eintragungsdauer von mindestens sechs Jahren
    6. Staatsbedienstete, die frühere Führungslaufbahnen oder entsprechende frühere Funktionsqualifikationen im Sinne des Gesetzes Nr. 312/80, mit mindestens fünf Jahren effektiver Tätigkeit, die die Eignungsprüfung für die Ausübung des Anwaltsberufs bestanden haben
    7. Ordentliche oder unbefristete Universitätsprofessoren für juristische Fächer und Universitätsassistenten für juristische Fächer im Rahmen der Festanstellung, die die Eignungsprüfung für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs bestanden haben
    8. Festangestellte Mitarbeiter der Regionen, Kommunalbehörden und nationalen öffentlichen Einrichtungen, die über öffentliche Auswahlverfahren eingestellt werden und mindestens fünf Jahre lang in einer leitenden oder professionellen juristischen Laufbahn tätig waren und die Eignungsprüfung für die Ausübung des Anwaltsberufs bestanden haben.

Die Wettbewerbstests

SCHRIFTLICHE PRÜFUNGEN

Der Wettbewerb besteht aus vier schriftlichen Prüfungen theoretisch-praktischer Art, die an vier aufeinanderfolgenden Tagen mit einer Dauer von jeweils acht Stunden abgelegt werden und Folgendes umfassen:

  • ein Verteidigungsakt des Zivilrechts und des Zivilverfahrens;
  • ein theoretisches Thema des Zivilrechts mit Bezug zum römischen Recht;
  • eine nach Auffassung der Prüfungskommission vertretbare Handlung oder ein theoretisches Thema im Verwaltungs- oder Steuerrecht;
  • eine nach Ansicht der Prüfungskommission vertretbare Handlung oder ein theoretisches Thema im Strafrecht und Strafverfahren.

Wer im Durchschnitt mindestens acht und in jedem dieser Punkte mindestens sieben Punkte erreicht, besteht die schriftlichen Prüfungen.

MÜNDLICHE PRÜFUNG

Wer die schriftlichen Prüfungen besteht, wird zu zwei mündlichen Prüfungen zugelassen, die jeder Kandidat an zwei verschiedenen Tagen ablegt und die Folgendes umfassen:

  • eine Prüfung zu folgenden Themen:
    1. Zivilrecht
    2. römisches Recht
    3. Zivilprozess
    4. Strafrecht
    5. Strafverfahren
    6. Arbeitsrecht
    7. Sozialgesetzgebung
    8. Verwaltungsrecht
    9. Steuerrecht
    10. staatliche Buchhaltung
    11. Regionalrecht
    12. Recht der Europäischen Gemeinschaften
    13. verfassungsmäßiges Recht
    14. Kirchenrecht
    15. Öffentliches und internationales Privatrecht
  • eine mündliche Verteidigung im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Anfechtung, deren Thema dem Kandidaten mindestens vierundzwanzig Stunden im Voraus mitgeteilt werden muss.

Als geeignet gelten Kandidaten, die in den mündlichen Prüfungen in jeder Prüfung mindestens acht Punkte erreicht haben.

Die Rangliste

Die Kommission erstellt die Rangliste der geeigneten Kandidaten gemäß Artikel 28 der durch königlichen Erlass vom 30. Oktober 1933 genehmigten Verordnung. 1612 und 1 des Gesetzesdekrets vom 2. März 1948 n. 155.
Bei Punktegleichheit gelten die im Art. genannten Vorzugskriterien. 5 des Dekrets des Präsidenten der Republik vom 9. Mai 1994, Nr. 487, unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Kunst. 2, 9. Satz, des Gesetzes vom 16.6.1998, Nr. 191.