Adoptionsverfügung
DER GENERALANWALT DES STAATS
GEMÄSS dem konsolidierten Gesetz über die Staatsanwaltschaft, genehmigt mit Königlichem Dekret vom 30.10.1933, Nr. 1611 und die entsprechende Verordnung vom selben Datum n. 1612 und nachfolgende Änderungen;
GEGEBEN vom DPR 5.7.1995, n. 333;
GEGEBENE Kunst. 54, Absatz 5, des Gesetzesdekrets. 30.3.2001, Nr. 165, geändert durch Art. 1, Absatz 44 des Gesetzes 6 .11. 2012 k. 190, in Bezug auf die Annahme der Verhaltenskodizes durch jede Verwaltung;
AUFGRUND des Präsidialdekrets vom 16. April 2013, Nr. 62, Verordnung, die den Verhaltenskodex für öffentliche Bedienstete enthält, und insbesondere Artikel 1 und 2;
GEGEBENE Resolution Nr. 75/2013 ANAC (früher CIVIT)
AUFGRUND des Vermerks vom 24.01.2014 , mit dem der Leiter für Korruptionsprävention der Staatsanwaltschaft den Text des „Verhaltenskodex für das Verwaltungspersonal der Staatsanwaltschaft“ und den dazugehörigen erläuternden Bericht übermittelt, an Zwecke seiner Annahme;
NACH ANHÖRUNG der Evaluierungsstelle für die interne Kontrolle gemäß Art. 11 des Präsidialerlasses vom 5. Juli 1995, n. 333;
IN DER ERWÄGUNG , dass der für seine Annahme vorgesehene Beteiligungsweg ordnungsgemäß abgeschlossen wurde - durch die Veröffentlichung des „Verhaltenskodex für das Verwaltungspersonal der Avvocatura dello Stato“ zur Einsichtnahme auf der institutionellen Website für einen angemessenen Zeitraum;
IN DER ERWÄGUNG , gemäß Art. 54, Absatz 5, des Gesetzesdekrets. n. 165/2001, zur Verabschiedung des „Verhaltenskodex für das Verwaltungspersonal der Staatsanwaltschaft“
VERORDNUNGEN
Gemäß und im Sinne von Art. 54, Absatz 5, des Gesetzesdekrets. 30.3.2001, Nr. 165, geändert durch Art. 1, Absatz 44 des Gesetzes vom 6.11.2012, n. 190 wird der „Verhaltenskodex für das Verwaltungspersonal der Staatsanwaltschaft“ verabschiedet, der zusammen mit dem erläuternden Bericht diesem Erlass beigefügt ist.
Rom, 24. Januar 2014
DER GENERALANWALT
signiert von Michele Giuseppe Dipace