Einfacher Bürgerzugang
Wie man das Recht ausübt
Der Antrag kann unter Verwendung des speziell vorbereiteten Formulars gestellt werden, das vollständig ausgefüllt, vom Antragsteller unterzeichnet und mit einer Kopie eines gültigen Ausweisdokuments versehen ist, und muss an den Leiter der Korruptionsprävention und Transparenz der Staatsanwaltschaft gerichtet werden Büro und übermittelt alternativ:
- per E-Mail an accesso.civico@avvocaturasto.it
- über PEC an die Adresse ufficio2.organisation@mailcert.avvocaturasto.it
- per Post an die Adresse: Leiter der Abteilung Korruptionsprävention und Transparenz der Staatsanwaltschaft – Via dei Portoghesi, 12 – 00186 Rom
- per Fax an die Nummer 06.68211273.
Sobald die Anfrage eingegangen ist, prüft das RPCT, ob die Informationen bereits auf der institutionellen Website vorhanden sind oder nicht oder im Hinblick auf rechtliche Verpflichtungen unvollständig veröffentlicht wurden.
Im ersten Fall (bereits vorhandene Informationen) informiert die Verwaltung den Antragsteller darüber, dass die Informationen bereits veröffentlicht wurden, und gibt dabei den entsprechenden Hypertext-Link an.
Im zweiten Fall (fehlende oder unvollständig veröffentlichte Informationen) veröffentlicht die Verwaltung innerhalb von dreißig Tagen ab dem Datum des Antrags die Informationen und informiert gleichzeitig den Antragsteller über die Veröffentlichung unter Angabe des entsprechenden Hypertext-Links.
Schutz des Bürgerzugangs
Der Schutz des Bürgerzugangs wird durch das Gesetzesdekret vom 2. Juli 2010 Nr. geregelt. 104.
Gemäß Art. Gemäß Art. 116 kann der Antragsteller gegen die Entscheidungen und gegen das Schweigen zum Antrag auf Bürgerzugang innerhalb von dreißig Tagen nach Kenntnisnahme der Entscheidung oder nach Schweigen beim Verwaltungsrichter Berufung einlegen.