Bezirksstaatsanwalt

Bezirksstaatsanwalt des Bundesstaates Campobasso

Letztes Update:26-11-2021 11:03:56

Rechtsanwalt Piero Vitullo

(Veröffentlichungspflichten entfallen ab Januar 2023)

Durch Präsidialdekret vom 14.06.2021 verliehener Auftrag für einen Zeitraum von vier Jahren ab dem 15.03.2021.

Erklärung 2021 über das Nichtvorliegen eines der Gründe für die Nichtzuweisung sowie über das Nichtvorliegen eines der Gründe für die Unvereinbarkeit mit der Zuweisung des Amtes des Bezirksstaatsanwalts des Bundesstaates Campobasso und Erklärung zur Veröffentlichung Pflichten der Inhaber von Führungspositionen, die aus irgendeinem Grund übertragen werden [Art. 20 Gesetzesdekret Nr. 39/2013; Kunst. 14 Gesetzesdekret Nr. 33/2013]:

  • Daten im Zusammenhang mit der Übernahme anderer Ämter in öffentlichen oder privaten Einrichtungen und den damit verbundenen Gebühren, die aus irgendeinem Grund gezahlt werden.
  • Alle anderen Positionen mit Abgaben zu Lasten der öffentlichen Finanzen und Angabe der fälligen Vergütung.

Jährliche Erklärung über das Fehlen von Unvereinbarkeitsgründen und Erklärung über die Veröffentlichungspflichten der Inhaber von Führungspositionen in beliebiger Funktion [Art. 20, 2. Absatz, Gesetzesdekret Nr. 39/2013; Kunst. 14 Gesetzesdekret Nr. 33/2013]

Daten im Zusammenhang mit der Übernahme anderer Ämter in öffentlichen oder privaten Einrichtungen und den damit verbundenen Gebühren, die aus irgendeinem Grund gezahlt werden
Alle anderen Positionen mit Abgaben zu Lasten der öffentlichen Finanzen und Angabe der fälligen Vergütung

Vergütung im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis (Bruttojahresgehalt)

  • Jahr 2022: 200.658,54 €
  • Jahr 2021: 197.267,64 €

Höhe der Reise- und Dienstreisekosten, die aus öffentlichen Mitteln bezahlt werden

  • Jahr 2022: 0,00 €
  • Jahr 2021: 0,00 €

Gesamtbetrag der aus öffentlichen Mitteln erhaltenen Bezüge

  • Jahr 2022: 200.658,54 €
  • Jahr 2021: 197.267,64 €