Bezirksstaatsanwalt

Bezirksstaatsanwalt des Bundesstaates Salerno

Letztes Update:20-07-2022 03:18:32

Adv. Rita Santulli D'Anna

(Veröffentlichungspflichten entfallen ab Januar 2023)

Die Ernennung wurde mit Präsidialerlass vom 23.11.2022 vom 29. Juni 2022 bis zum Datum der Pensionierung aufgrund des Erreichens der Altersgrenze verlängert.

Früherer Auftrag, verliehen durch Präsidialdekret vom 29.06.2018 für die Dauer von vier Jahren ab dem Datum des Dekrets

Erklärung von 2018 über das Nichtvorliegen eines der Gründe für die Nichtzuweisung sowie über das Nichtvorliegen eines der Gründe für die Unvereinbarkeit mit der Zuweisung des Amtes des Bezirksstaatsanwalts des Bundesstaates Salerno und Erklärung zur Veröffentlichung Pflichten der Inhaber von Führungspositionen, die aus irgendeinem Grund übertragen werden [Art. 20 Gesetzesdekret Nr. 39/2013; Kunst. 14 Gesetzesdekret Nr. 33/2013]:

  • Daten im Zusammenhang mit der Übernahme anderer Ämter in öffentlichen oder privaten Einrichtungen und den damit verbundenen Gebühren, die aus irgendeinem Grund gezahlt werden.
  • Alle anderen Positionen mit Abgaben zu Lasten der öffentlichen Finanzen und Angabe der fälligen Vergütung.

Jährliche Erklärung über das Fehlen von Unvereinbarkeitsgründen und Erklärung über die Veröffentlichungspflichten der Inhaber von Führungspositionen in beliebiger Funktion [Art. 20, 2. Absatz, Gesetzesdekret Nr. 39/2013; Kunst. 14 Gesetzesdekret Nr. 33/2013

Daten im Zusammenhang mit der Übernahme anderer Ämter in öffentlichen oder privaten Einrichtungen und den damit verbundenen Gebühren, die aus irgendeinem Grund gezahlt werden.
Alle anderen Positionen mit Abgaben zu Lasten der öffentlichen Finanzen und Angabe der fälligen Vergütung.

Vergütung im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis (Bruttojahresgehalt)

  • Jahr 2022: 236.571,24 €
  • Jahr 2021: 231.658,75 €
  • Jahr 2020: 217.918,15 €
  • Jahr 2019: 216.490,45 €
  • Jahr 2018: 214.824,80 €

Höhe der Reise- und Dienstreisekosten, die aus öffentlichen Mitteln bezahlt werden

  • Jahr 2022: 0,00 €
  • Jahr 2021: 0,00 €
  • Jahr 2020: 0,00 €
  • Jahr 2019: 0,00 €
  • Jahr 2018: 0,00 €

Gesamtbetrag der aus öffentlichen Mitteln erhaltenen Bezüge

  • Jahr 2022: 236.571,24 €
  • Jahr 2021: 231.658,75 €
  • Jahr 2020: 217.918,15 €
  • Jahr 2019: 216.490,45 €
  • Jahr 2018: 214.824,80 €