Bezirksstaatsanwalt des Staates Palermo
Rechtsanwalt Giuseppina Tutino Delisi
Lebenslauf
Ernennung zum DPR 16.11.2018 für vier Jahre ab 16. August 2018
Ehemaliger Bezirksstaatsanwalt des Staates Catania gemäß Präsidialerlass vom 15.3.2017 für einen Zeitraum von vier Jahren ab dem Datum des Erlasses
Erklärung 2018 über das Nichtvorhandensein eines der Gründe für die Nichtübertragbarkeit sowie über das Nichtvorhandensein eines der Gründe für die Unvereinbarkeit mit der Zuweisung der Staatsanwaltschaft des Staates Palermo und Erklärung in Bezug auf die Veröffentlichungspflichten der Inhaber von aus irgendeinem Grund übertragenen Führungspositionen [Art. 20 gesetzesdekret n. 39/2013; Kunst. 14 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013]:
- Daten in Bezug auf die Einstellung anderer Ämter bei öffentlichen oder privaten Stellen und damit verbundene Vergütungen, die aus irgendeinem Grund gezahlt werden.
- Sonstige Aufträge zu Lasten der öffentlichen Hand und Angabe der fälligen Vergütung.
Erklärungen der Vorjahre über das Nichtvorliegen eines der Gründe für die Nichtübertragbarkeit des Amtes sowie über das Nichtvorliegen eines der Gründe für die Unvereinbarkeit mit der Zuweisung des Amtes des Bezirksstaatsanwalts des Staates Catania .
Jährliche Erklärung über das Nichtvorhandensein von Gründen für die Unvereinbarkeit mit der Ausübung des Amtes des Bezirksanwalts des Staates Palermo und Erklärung über die Veröffentlichungspflichten der Inhaber von Führungspositionen in jeglicher Eigenschaft
Daten in Bezug auf die Einstellung anderer Ämter bei öffentlichen oder privaten Stellen und damit verbundene Vergütungen, die aus irgendeinem Grund gezahlt werden.
Sonstige Aufträge zu Lasten der öffentlichen Hand und Angabe der fälligen Vergütung.
Vergütung im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis (Bruttojahresgehalt)
- Jahr 2021: 211.731,45 €
- Jahr 2020: € 210.779,65
- Jahr 2019: 208.638,10 €
- Jahr 2018: 207.686,30 €
- Jahr 2017: 205.544,75 €
Höhe der aus öffentlichen Mitteln bezahlten Reise- und Dienstreisekosten
- Jahr 2020: 0,00 €
- Jahr 2019: 184,98 €
- Jahr 2018: 0,00 €
- Jahr 2017: 0,00 €
Gesamtbetrag der aus öffentlichen Mitteln erhaltenen Bezüge
- Jahr 2020: 191.140,62 € (als „ Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und ähnlichem mit unbefristetem Vertrag “).
- Jahr 2019: Als Ergebnis aus CU 2020 gem. 4 Absätze 6- ter und 6 -quater DPR. n. 322/1998, bezogen auf 2019: 198.948,96 € (als „ Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und ähnlichem mit unbefristetem Vertrag “) und 34.455,25 € (als „besonders zu versteuernde Vorjahresentschädigungen “).
- Jahr 2018: Als Ergebnis aus CU 2019 gem. 4 Absätze 6- ter und 6 -quater Präsidialdekret Nr. 322/1998, bezogen auf das Jahr 2018: 181.767,23 € (als „ Einkünfte aus unselbständiger Arbeit und ähnlichem mit unbefristetem Vertrag “) und 34.605,44 € (als „besonders zu versteuernde Vorjahresentschädigungen “).
- Jahr 2017: Als Ergebnis aus CU 2018 gem. 4 Absätze 6- ter und 6 -quater Präsidialdekret Nr. 322/1998, bezogen auf 2017: 179.900,89 € (als „ Einkünfte aus unselbständiger Arbeit und ähnlichem mit unbefristetem Vertrag “) und 39.958,19 € (als „besonders zu versteuernde Vorjahresentschädigungen “).