Stellungnahme zu Parametern, die im Repertoire für die in den Absätzen 6 bis 10 des Teils genannten Rechtsakte anzugeben sind. 64 des Gesetzesdekrets vom 25. Mai 2021, Nr. 73, sogenanntes Sostegni-bis-Dekret
Gegeninteressierte Präsenz
No
Ergebnis
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Zusammenfassung der Gründe für die teilweise Annahme oder Ablehnung
Gemäß Gesetzesdekret LGS 14. März 2013, n. Gemäß Art. 33 und des Ministerialdekrets Nr. 200 vom 26. Januar 1996 unterliegt die angeforderte Stellungnahme nicht der Pflicht zur Veröffentlichung und ist vom Zugangsrecht ausgenommen.
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