Überprüfung - Zusammenfassung der Gründe
Der vorliegende Fall fällt unter die absoluten Ausnahmefälle gemäß Art. 5-bis, Absatz 3 des Gesetzesdekrets Nr. 14. März 2013. 33. Darüber hinaus ist in Anwendung von Art. 24, Absatz 1, von LN 241 von 1990 und Artikeln. 2 und 3 des Premierministererlasses vom 26. Januar 1996 n. 200 „Verordnung mit Regeln für die Regelung der Kategorien von Dokumenten, die erstellt wurden oder in jedem Fall in den Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft fallen und vom Zugangsrecht ausgeschlossen sind“ die Dokumente und Korrespondenz im Zusammenhang mit Streitigkeiten, die von der Staatsanwaltschaft des Bezirks bearbeitet werden Trento, im Namen und im Interesse der Gemeinde Rovereto, sowie alle charakteristischen Immatrikulations-, Berufs-, Gehalts- und Wirtschaftsdokumente der bei der Staatsanwaltschaft tätigen Rechtsanwälte werden vom Zugangsrecht ausgeschlossen.