Instanzobjekt
1) Akt staatlichen Ursprungs (Vorsitz des Ministerrates und/oder des Außenministeriums), der die Aktivierung der Staatsanwaltschaft in Zivilprozessen – Anerkennung und/oder Vollstreckung – anordnet, in denen der Staat Partei ist einerseits die Deutschen und andererseits die Überlebenden von Massakern oder Deportationen oder deren Familienangehörige oder in- oder ausländische Körperschaften auf Entschädigung für solche Verbrechen; 2) oberstes Gesetz der Staatsanwaltschaft, wahrscheinlich in Form eines Rundschreibens, mit dem im Anschluss an das in Punkt 1) genannte Gesetz Klarstellungen und Anweisungen an die Staatsanwaltschaft selbst in ihren verschiedenen Aspekten gegeben wurden; 3) alle anderen Handlungen staatlichen Ursprungs oder andere Handlungen der Staatsanwaltschaft, die die unter Punkt 1) oder die unter Punkt 2 genannte Handlung bekräftigt oder klargestellt haben.