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Letztes Update:20-07-2021 06:38:03

ABTEILUNG FÜR ÖFFENTLICHE FUNKTIONEN
Büro für Gewerkschaftsbeziehungen
Kollektivverhandlungsservice

An den Generalstaatsanwalt
Via dei Portoghesi, 12
00186 ROM

pc An das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen
Allgemeines Rechnungswesen des Staates / IGOP
Via XX Settembre, 97
00187 ROM

Betrifft: Generalstaatsanwalt – Hypothese einer Zusatzvereinbarung über die Verwendung des Einheitlichen Verwaltungsfonds für das Jahr 2009, unterzeichnet am 1.7.2009, und die Integration vom 10.7.2009 im Anschluss an das Gesetzesdekret Nr. 78/2009. - Hypothese der Übereinstimmung für die Bestimmung der allgemeinen Kriterien für die Definition der Verfahren für die Auswahlverfahren gemäß Art. 17 der CCNL vom 14.09.2007, unterzeichnet am 10.07.2009.

Auf die im Betreff angegebenen Hypothesen des Nachtragsvertrages wird verwiesen, übermittelt mit Note Nr. 276095P vom 23. September 2009, und die nachfolgende Anmerkung Nr. 338130P vom etwa 13. November, mit dem diese Verwaltung weitere Informationen bereitstellte und auf einige Bemerkungen dieser Abteilung und der des State General Accounting Department antwortete.

Diesbezüglich erscheint es angebracht, einige Überlegungen anzustellen.

In Bezug auf die Methoden zur Messung der Verbesserung der kollektiven und individuellen Leistung wird auf die einschlägigen aufsichtsrechtlichen Bestimmungen verwiesen: Art. 2, Absatz 32 des Gesetzes Nr. 203 vom 22. Dezember 2008 (Finanzgesetz 2009), das festlegt, dass „ab 2009 die Nebenvergütung der Angestellten der öffentlichen Verwaltung auf der Grundlage der Qualität, Produktivität und Innovationsfähigkeit der Arbeitsleistung gezahlt wird …“, und Art . 67, Absatz 9 des Gesetzesdekrets 112 von 2008 (in Gesetz umgewandelt durch Art. 1 des Gesetzes Nr. 133 von 2008), das vorsieht, „in Bezug auf die Höhe der Mittel, die den Fonds für ergänzende Verhandlungen zugewiesen werden (. ..) die konkrete Definition und Anwendung von Kriterien auf der Grundlage von Belohnung, Anerkennung von Verdiensten und Steigerung des Engagements und der Qualität der individuellen Leistung im Hinblick auf die verschiedenen Institutionen, die durch zusätzliche Tarifverhandlungen finanziert werden (...) >>.

ABTEILUNG FÜR ÖFFENTLICHE FUNKTIONEN
Büro für Gewerkschaftsbeziehungen
Kollektivverhandlungsservice

In Bezug auf die Auswahlkriterien für die Verfahren zur wirtschaftlichen Entwicklung in den Bereichen sollte daran erinnert werden, dass Artikel 12 der CCNL von 2007 die gesamte Aufstiegsstruktur innerhalb des Klassifizierungssystems nach dem Grundsatz der „Aufwertung der Arbeit der Arbeitnehmer unter Berücksichtigung die von ihm erzielten Ergebnisse maßgeblich berücksichtigen, angemessen bewertet, unter Verwendung von Methoden, die die Qualität der erworbenen Berufserfahrung würdigen, möglicherweise unterstützt durch Qualifikationen, die der zu besetzenden Position entsprechen ".

Unbeschadet der Verwaltungsautonomie und der Verantwortung dieser Verwaltung in Bezug auf die oben genannten Aspekte wird eine positive Stellungnahme in Bezug auf die wirtschaftlich-finanzielle Vereinbarkeit abgegeben. Der Vermerk des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen zur Bestätigung der betreffenden Einigungshypothesen ist beigefügt.

DER BÜROLEITER
Eugenio Gallozzi


ABTEILUNG FÜR ALLGEMEINE STAATLICHE RECHNUNGSLEGUNG
ALLGEMEINE INSPEKTION FÜR PERSONALSTATUT UND ANALYSE DER KOSTEN DES ÖFFENTLICHEN ARBEITSMINISTERBÜROS VII

Prot. Nr. 120460
Ref. Schutzeintrag Nr. 117883

Anhänge: 1

Antwort auf Notiz vom: 13.11.2009

das Präsidium des Ministerrates - Abteilung für öffentliche Verwaltung - Büro für Gewerkschaftsbeziehungen - Dienst für Tarifverhandlungen
Rom

THEMA: Generalstaatsanwalt – Hypothese der Einigung für die Bestimmung der allgemeinen Kriterien für die Definition der Verfahren für die Auswahlverfahren gemäß Art. 17 des CCNL 14.9.2007 - Vereinbarung zur Nutzung von FUA 2009.

Unter Bezugnahme auf die in Rede stehenden Vereinbarungen und insbesondere auf die Klarstellungen der Generalstaatsanwaltschaft mit Vermerk Nr. 338130-P vom 13. November 2009 sowie zu den am 23. November per Fax übersandten Ergänzungen (die in Kopie beigefügt sind) wird Folgendes vermerkt:

Hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Vereinbarkeit wird dem weiteren Verlauf der Vereinbarungen eine positive Meinung geäußert.

Im Hinblick auf die Notwendigkeit, aus Artikel 5 den Verweis auf Artikel 71 Absatz 5 des Gesetzesdekrets Nr. 112/2008, umgewandelt durch Gesetz Nr. 133/2008, vertreten durch den Verfasser in Anbetracht der Aufhebung dieser Bestimmung, die durch das gesetzesvertretende Dekret Nr. 78/2009 erkennen wir die Integration der am 10. Juli letzten Jahres erstellten und am 23. November 2009 vom Verfasser per Fax erhaltenen Vereinbarung an, in der die Arten der Abwesenheit vom Dienst, auf denen die Zahlung des Entgelts beruht, im Lichte der Aufhebung festgelegt sind des vorgenannten Absatzes 5 des Artikels 71 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 112/2008. In Anbetracht der allgemeinen Natur des Problems für die verschiedenen öffentlichen Verwaltungen wird in jedem Fall auf die Bewertungen des Ministeriums für öffentliche Verwaltung verwiesen

Rom, 10. Juli 2009

p. DER STAATSANWALT
DER GENERALSEKRETÄR

FÜR OO.SS.
CGIL-FP
CISL-FPS
UIL-PA
FLP
CONFSAL-UNSA
RDB-PI


INTEGRATION, NACH DLN 7812009, DER VEREINBARUNG ÜBER DIE VERWENDUNG DES EINHEITLICHEN VERWALTUNGSFONDS FÜR DAS JAHR 2009, UNTERZEICHNET AM 07.07.2809

Die Staatsanwaltschaft und 00.8S. CGIL-FP, CISL-FPS, UIL-PA, CONFSAL-UNSA, RDB-PI, FLP,

Unter Bezugnahme auf die Zusatzvereinbarung über die Verwendung des Einheitlichen Verwaltungsfonds für das Jahr 2009 ~ unterzeichnet am Juli 2009 von CISL-FPS, UIL-PA .. RDB-PI, FLP und am 10. Juli 2009 von CGIL · FP und CONFSAL-UNSA;

Insbesondere die Kunst gesehen . 5, Absatz 3 des Abkommens, der sich auf die Disziplin bezieht. im Sinne von Art. 71, Absatz 5 ~ des Gesetzesdekrets vom 25. Juni 2008, n. 112, umgewandelt in Gesetz August 2008 ~ n. 133;

In Anbetracht dessen , dass mit Artikel 17, Absatz 23, Buchstabe d), des Gesetzesdekrets vom 10. Juli 2009, Nr. 78, Absatz 5 von Artikel 71 des oben genannten Gesetzesdekrets Nr. 112/2008 wurde aufgehoben, mit der Klarstellung, dass die Auswirkungen dieser Aufhebung Abwesenheiten betreffen, die nach dem Datum des Inkrafttretens des Gesetzesdekrets Nr. 78;

In Anbetracht der Notwendigkeit, infolge des oben genannten Gesetzesdekrets, die 1. Vereinbarung vom Juli 2009 ~ in Bezug auf die Kriterien für die Zahlung von Vergütungen mit einer Disziplin zu integrieren, die für Abwesenheiten nach dem 1. Juli selbst gilt, dem Beginn der Aufhebung der oben zitierte Gesetzgebungsdisziplin;

Gilt auch als Bestätigung der bereits bestehenden kollektiven und ergänzenden Vertragskriterien; mit dieser Vereinbarung wie folgt vorsehen

Ab dem 1. Juli 2009 entfällt die wie auch immer bezeichnete Nebenvergütung der Geschäftsstellenkasse bei Abwesenheit wegen bezahltem Urlaub gem. 18 CCNL 16.5.1995 oder durch andere gesetzgeberische oder vertragliche Großmütter, Elternzeit und wegen Krankheit von Linden) Krankheit, vorsorgliche Suspendierungen, Streik.

Bei Gewerkschaftsbewilligung und Entsendung, Blutspende, Arbeitsunfall sowie bei bereits anerkannter Krankheit als Folge des Dienstes werden alle dem Einheitlichen Verwaltungsfonds zustehenden Bezüge gezahlt.

Protokoll des Treffens zur vorbeugenden Information und Konzentration auf Verwaltungsebene zwischen den Vertretern der Landesanwaltschaft und den repräsentativen Gewerkschaftsorganisationen CGlL-FP, CISL-FPS, UIL-PA, FLP, CONFSA / UNSA, abgehalten am 28. Oktober 2009

Am 28. Oktober 2009 um 11.40 Uhr ist beim Generalstaatsanwalt, der soeben gemäß der Note vom 14. Oktober 2009 vorgeladen wurde, die Verwaltung anwesend:

  • Herr Ruggero Di Martino,
    Generalsekretär
  • Frau Marzia Serafìno,
    Verantwortlicher des Büros der Generalanwaltschaft
  • Frau Maria Di Filippo,
    Ernennung zum Büro III der Generalanwaltschaft
  • Frau Daniela Frascaroli,
    Ernennung zum Büro II des Generalanwalts

Ebenfalls anwesend sind Dr. E1isa Borelli und Dr. Giacomo Molitiemo, SSPA-Executive-Studenten und Praktikanten bei der Generalanwaltschaft des Staates.

für Gewerkschaften:

  • für den CT5L-FPS: Die Herren Corrado Nuccetelli, Raffaele Peri; Marsilio Fierimonte, Cinzia Trombetta, Vincenzina Pasqua und Maria Luisa Lagonigro
  • für UIL-PA: die Herren Tommaso Capezzone, Valerio Filia, Maria Antonella Marsilio, Michele Muccino und Luigi Caruso
  • für CONFSAL / UNSA: Die Herren Domenica Torre und Franco Baccarini
  • für die FLP: Frau Giorgio Fidicci
  • Für die RDB-CUB gibt es, obwohl sie regelmäßig einberufen wird, keine Vertreter.

Frau Frascaroli führt das Protokoll.

Ziel der Sitzung ist es, die allgemeinen Kriterien für interne Auswahlverfahren gemäß Art. 13 und 14 der CCNL 14/912007 (Progression zwischen den Bereichen) und die Diskussion zum Thema Neugestaltung der Personalressourcen.

Nachdem der Generalsekretär alle Anwesenden begrüßt und die Tagesordnungspunkte erläutert hat, stellt er fest, dass das „Brunetta-Dekret“, dessen Veröffentlichung unmittelbar bevorsteht, die Laufbahnentwicklungsregelung ändert, in der – in Art. 24 - sieht vor, dass die Verwaltungen ab dem 1. Januar 2010 die verfügbaren Plätze in der organischen Stiftung durch öffentliche Auswahlverfahren decken, mit einer Reserve von höchstens fünfzig Prozent zugunsten des internen Personals. Daher darf die Vertragsdisziplin keine Anwendung finden.

Was die im vergangenen Juli unterzeichneten Vereinbarungen und insbesondere das Verfahren für den wirtschaftlichen Fortschritt in den Gebieten betrifft, war es aufgrund der Ereignisse nicht möglich, das Verfahren voranzutreiben, um den Abschluss aller Verpflichtungen bis Ende des Jahres zu gewährleisten

Herr. Malatesta stellt fest, dass es darum ginge, das FUA-Abkommen – zum ersten Mal – im Jahr vor dem Jahr abzuschließen, auf das sich die Mittel beziehen, was mehrmals von der CGIL gefordert wurde, aber nie von der Verwaltung genehmigt wurde.

Frau Di Filippo stellt fest, dass die Mittel heute beziffert werden, aber es gibt noch kein Haushaltsgesetz, das sie bescheinigt. Es ist jedoch möglich, die Vereinbarung auf dieser Grundlage zu treffen.

Herr. Malatesta erklärt, dass die Vereinbarung getroffen werden kann, wenn sich die Verwaltung den Gewerkschaften vorstellt. die Ausschreibung.

Der Generalsekretär stellt fest, dass es sich bei der Bekanntmachung um einen nicht offenlegungspflichtigen Verwaltungsakt der Führungsverantwortung handelt.

Er erklärt, dass er die Gewerkschaften wieder einberufen wird. innerhalb der ersten Januarhälfte 2010 die Finanzierungsvereinbarung für die Verfahren mit Wirkung zum 10.1.2010 festzulegen

Herr. Malatesta versichert, dass, wenn die Verwaltung erklärt, dass die Verfahren nicht bis 2009 abgeschlossen sein werden, die CGIL, die immer starke Zweifel an der Juli-Vereinbarung hatte, gerade in Bezug auf die Finanzierung der damals nicht realisierten Wirtschaftsbänder, anruft für die Anwendung der Schutzvertragsbestimmung und die sofortige Auszahlung der Beträge als Leistungsfähigkeit und die Forderung nach einer Neufinanzierung der Verfahren unmittelbar nach der Veröffentlichung des Haushaltsgesetzes.

Die Sitzung endete um 15.40 Uhr. Davon ist es mündlich.

Der Generalsekretär
Der Verbalisierer