Technisch-finanzieller Bericht 25-8-09

Letztes Update:20-07-2021 07:00:55

Verfahren zur Zertifizierung ergänzender Tarifverträge gem. 39,
Absatz 3-ter des Gesetzes vom 27.12.1997, n. 449.

Technisch-finanzieller Bericht.

ERGÄNZENDE NATIONALE TARIFVEREINBARUNG
DES PERSONALS DES STAATSANWALTS

  1. Hypothese der Übereinstimmung für die Bestimmung der allgemeinen Kriterien für die Definition der Verfahren für die Auswahlverfahren gemäß Art. 17 der CCNL vom 14.9.2007, unterzeichnet am 10.7.2009
  2. Zusatzvereinbarung über die Verwendung des Einheitlichen Verwaltungsfonds für das Jahr 2009, unterzeichnet am 01.07.2009, und die Integration vom 07.10.2009 im Anschluss an das gesetzesvertretende Dekret Nr. 78/2009

  1. Prämisse
    Nach der Unterzeichnung des Nationalen Tarifvertrags für das Personal der Ministerien am 14. September 2007, der das neue Personalklassifizierungssystem auf der Grundlage von Flexibilitätskriterien einführte, innerhalb dessen die Definition neuer Berufsprofile auf mehr abzielte flexibles und rationelles Personalmanagement sowie eine bessere Übereinstimmung der Arbeitsleistung der Beschäftigten mit den Zielen der jeweiligen Verwaltung hat die Staatsanwaltschaft kürzlich mit den Gewerkschaften vereinbart. Vertreter des Gesamttarifvertrags zur Definition neuer Berufsbilder für Verwaltungsmitarbeiter.

    Der fragliche Ergänzungstarifvertrag wurde nach Einholung des technischen Gutachtens von ARAN in seiner Verhandlungsassistenzfunktion gemäß Art. 39, Paragraph 3-ter, des Gesetzes vom 27.12.1997, n. 449, in Prüfung durch das Präsidium des Ministerrates, Abteilung Öffentliche Verwaltung, und durch das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen, Abteilung Staatsrechnung / IGOP, die eine befürwortende Stellungnahme zum weiteren Verlauf des betreffenden Vertrags abgegeben haben , das am 27. Mai 2009 endgültig unterzeichnet wurde.

    Bis zur Festlegung der zusätzlichen vertraglichen Regelungen, die den neuen Zusatztarifvertrag der Staatsanwaltschaft bilden werden, haben die Parteien es als vorrangig angesehen, den Prozess der Anwendung des neuen Berufssystems auf das Verwaltungspersonal des Instituts wie bisher fortzusetzen CCNL, um das Ziel zu verfolgen, die internen beruflichen Fähigkeiten zu verbessern und gleichzeitig dazu zu neigen, hochqualifizierte Dienstleistungen im primären Interesse der Gemeinschaft und der Benutzer zu erhalten.

    Das neue Klassifizierungssystem, das sich auf die kürzlich neu definierten Bereiche und Berufsprofile konzentriert und den spezifischen institutionellen Funktionen der Staatsanwaltschaft entspricht, sieht in der Tat ein System zur Verbesserung der Professionalität von Mitarbeitern vor, die durch wirtschaftliche Progression nach Selektivität bezahlt werden und Verdienste, werden durch die berufliche Bereicherung belohnt, die sie bei der Ausübung ihrer Tätigkeit erzielen.

    Das von der neuen CCNL am 14.9.2007 eingeführte System ermöglicht tatsächlich eine wirtschaftliche Progression nach Gehaltsbändern, von der anfänglichen Reichweite des Profils bis zum im Bereich der Zugehörigkeit vorgesehenen Maximum, eine Progression, die keine Änderung impliziert Aufgaben, sondern eine Bewertung größerer Erfahrung und Kompetenz, die bei der Wahrnehmung der Funktionen des Bereichs und des Profils, zu dem sie gehören, erzielt wurden.

    Das Programm zur Erweiterung vorhandener Fachkompetenzen geht von der Einstufung aller Verwaltungsmitarbeiter in die neuen Berufsbilder aus. Das Verfahren zur Zuweisung der nächstfolgenden Gehaltsgruppe erfordert anschließend die Festlegung von Auswahlkriterien und leistungsbezogenen Kriterien, die mit der von jedem Arbeitnehmer abgedeckten Professionalität übereinstimmen, und die Zuweisung angemessener Finanzmittel aus dem einheitlichen Verwaltungsfonds gemäß Art. . 32 des nationalen Tarifvertrags vom 16. Februar 1999, der den Charakter von Sicherheit und Stabilität hat.

    Die in diesem Technischen Finanzbericht genannten Zusatzvereinbarungen legen daher die allgemeinen Kriterien für die Festlegung der Verfahren zur wirtschaftlichen Entwicklung des Gebiets gemäß Art. 17 und 18 des CCNL 14.9.2007, und die Finanzierung für das Jahr 2009 der betreffenden Verfahren, bei gleichzeitiger Regelung der Zuweisung von Ressourcen, die der FUA gehören, auch an andere Vertragsinstitute für Produktivität und Qualität Anreize der erbrachten Leistungen mit Bewertung des Beitrags zur Erreichung institutioneller Ziele.
  2. Hypothese der Übereinstimmung für die Bestimmung der allgemeinen Kriterien für die Definition der Verfahren für die Auswahlverfahren gemäß Art. 17 des CCNL vom 14.9.2007 (Wirtschaftliche Entwicklungen in den Gebieten), unterzeichnet am 10. Juli 2009.

    Am 10. Juli 2009 unterzeichneten der Generalsekretär der Staatsanwaltschaft und die Gewerkschaftsorganisationen FP-CGIL, FPS-CISL, UIL-PA, CONFSAL-UNSA und FLP die Hypothese einer Vereinbarung zur Bestimmung der allgemeinen Kriterien für die Festlegung der Verfahren zum Zugang zu den wirtschaftlichen Entwicklungen in den Gebieten, die in den Tarifvertrag der Staatsanwaltschaft einfließen, dessen Verhandlungen im Gange sind.

    Die Kunst. 18 des oben erwähnten CCNL weist auf die Auswahlkriterien und Prinzipien der Meritokratie hin, die bei den Verfahren der wirtschaftlichen Entwicklung angewendet werden müssen, und unterstreicht die Notwendigkeit, alle zu bewertenden Faktoren in ausgewogener Weise zu kombinieren, wobei zu vermeiden ist, dass rein formalen und reinen Formen ein übermäßiger Wert beigemessen wird reines Dienstalter.

    Andererseits müssen Elemente, die die tatsächliche Fähigkeit des Arbeitnehmers zur Erfüllung der für das zugewiesene Profil relevanten Funktionen demonstrieren, angemessen bewertet werden und die die Beherrschung des Arbeitnehmers bei der Nutzung seiner kulturellen und beruflichen Fähigkeiten bezeugen.

    Die Vereinbarung vom 10. Juli 2009 interpretiert die Vertragsrichtlinien im Lichte der besonderen Realität des Anwalts, der Herkunft des Personals, das die Verwaltungsrolle ausmacht, und der Notwendigkeit, den Wert der kulturellen Ausbildung der Arbeitnehmer angemessen auszugleichen und der gesammelten Berufserfahrung.

    Die bewertbaren Qualifikationen werden in zwei Kategorien eingeteilt, denen die gleiche Höchstpunktzahl zugeordnet wird. Kategorie I ^ betrifft Berufserfahrung. In dieser Kategorie wird die tatsächliche Dienstzeit bewertet, aber auch die Berufserfahrung, die innerhalb des Tätigkeitsbereichs erworben wurde, der dem Berufsprofil entspricht, zu dem sie gehören, und die in demselben Bereich absolvierte Auffrischungsausbildung, um sie zu verbessern der Grad der beruflichen Fähigkeiten, die bei der Wahrnehmung der Funktionen des Bereichs erworben wurden, und das Profil, zu dem sie gehören.

    Die Qualität der erworbenen Berufserfahrung wird ebenfalls durch ein Urteil bewertet, das der Generalsekretär und die Bezirksanwälte nach vorgegebenen Parametern äußern müssen, einschließlich des Verhaltens des Arbeitnehmers aus disziplinarischer Sicht.

    Kategorie II betrifft Bildungs-, Kultur- und Berufsqualifikationen. Dabei findet der Besitz der für den externen Zugriff auf das Mitgliedschaftsprofil erforderlichen Qualifikation den höchsten Stellenwert. Andere kulturelle Qualifikationen, die das Potenzial des Arbeitnehmers bereichern, werden ebenfalls bewertet.

    In gleicher Weise aber auch die fachlichen Qualifikationen, die Beschäftigte bei der Vergabe von Arbeitsaufträgen, bei der Teilnahme an Lehrgängen mit Abschlussprüfungen, bei der Auswahl in vorangegangenen Ausbildungs- und Wettbewerbslehrgängen erworben haben, in die das Institut seine Fähigkeit zur Berufsausbildung investiert hat Personal, das die Verwaltungsstruktur im Kontext einer immer stärkeren Rationalisierung und Verringerung der Personalverfügbarkeit unterstützen soll.

    Die in den vorgenannten Kategorien genannten Qualifikationen sind leicht zu identifizieren und lassen – mit Ausnahme der Qualitätsbewertung – keine Ermessensbewertung zu; diese Wahl hat keinen Einfluss auf die Selektivität des Verfahrens und begrenzt gleichzeitig den Beginn von Rechtsstreitigkeiten.

    Es gibt keine ausschließlich auf das jeweilige Auswahlverfahren ausgerichteten Schulungen.

    Im Jahr 2008 stellte die Staatsanwaltschaft allen Verwaltungsmitarbeitern und einem Büroschulungsplan zur Verfügung, der auf die maximale Verbreitung von IT-Kenntnissen abzielte, im Einklang mit einer Reihe von Projekten zur Neugestaltung interner Verfahren und zur IT-Zusammenarbeit mit anderen Verwaltungen öffentlicher Unternehmen.

    Diese Ausbildung und die in der Vergangenheit durchgeführten Weiterbildungsprozesse im Rahmen der internen Weiterentwicklung werden bei der Gesamtbewertung der Berufserfahrung der Mitarbeiter berücksichtigt.
  3. Zusatzvereinbarung über die Verwendung des Einheitlichen Verwaltungsfonds für das Jahr 2009, unterzeichnet am 01.07.2009, und die Integration vom 07.10.2009 im Anschluss an das gesetzesvertretende Dekret Nr. 78/2009.

    Das Requalifizierungsprogramm für den Aufstieg in die wirtschaftlichen Klassen erfordert eine angemessene Zuweisung aus dem Single Administration Fund.

    Bei der Festlegung der Vereinbarung über die Verwendung des Einheitlichen Verwaltungsfonds für das Jahr 2009 zwischen dem Generalstaatsanwalt in Person des Generalsekretärs und den Gewerkschaften. FPCGIL, FPS-CISL, UIL-PA, CONFSAL-UNSA, RDB-PI und FLP, ein Teil der Ressourcen wurde daher diesem Programm zugewiesen, um die obere Klammer an das förderfähige Personal zu zahlen, beginnend ab den 1. Januar 2009.

    Die Parteien, die dem Institut für wirtschaftliche Entwicklung einen hohen Anreizeffekt für die Mitarbeiter zuerkennen, die unter anderem durch ein Bewertungsverfahren ausgewählt werden, das nicht nur formal, sondern eng mit der ausgeübten Tätigkeit verbunden ist, haben beschlossen, die Ressourcen so zu verteilen, wie es am besten möglich ist breite mögliche Progressionen, jedoch Gewährleistung der finanziellen Deckung für andere Vertragsinstitutionen wie organisatorische Positionen, Anreize für Mobilität, kollektive Produktivität und Arbeitsverhandlungen.

    Die Kunst. 1 der Vereinbarung veranschaulicht die Zusammensetzung des Einheitsfonds für 2009, abzüglich der von der Verwaltung zu zahlenden IRAP- und Sozialversicherungsbeiträge, gespeist aus einem Teil, der aus Beträgen für Sicherheit und Stabilität besteht, die den spezifischen Zuweisungen der Verwaltungspläne Nr . . . 2 (Irpef), n. 3 (vom Arbeitnehmer zu zahlende Sozialversicherungsbeiträge) und n. 9 (Nettobestandteil der FUA) von Kap. 4437, gleich insgesamt 1.404.440,48 €, die mit dem Haushaltsgesetz 2009 zugeteilt wurden, sowie eine so genannte "variable" Quote, die gemäß dem Gesetz festgelegt wurde und in Höhe von 430.954,00 € in den Gesetzentwurf aufgenommen wurde Anpassung des Budgets für das Jahr 2009 nach dem Ergebnis der Prüfungen durch die zuständige Stelle der Generalinspektion für öffentliches Recht. Diese letzte Summe wird nach der Genehmigung des Haushaltsanpassungsgesetzes verfügbar sein und auf die oben genannten Verwaltungspläne von Cap 4437 verteilt.

    Zur Analyse der finanziellen Vereinbarkeit im Hinblick auf die Verwendung der Mittel des Einheitlichen Verwaltungsfonds, insbesondere im Hinblick auf die Ausgaben zur Finanzierung des Instituts für Wirtschaftsförderung, wird auf den nachfolgenden Punkt 4 verwiesen.

    Es ist vorgesehen, dass jede Zuweisung von Beträgen für die Mitarbeiterproduktivität an den Fonds aufgrund von Verwaltungsmaßnahmen, Sondergesetzen, gesetzlichen und vertraglichen Regelungen dem Anreiz zur kollektiven Produktivität und den Tarifverhandlungen am Arbeitsplatz zugerechnet wird.

    Bei der Auswertung nach Art. 22 des CCNL vom 14.9.2007, bis zur Annahme der entsprechenden Vorschriften im Rahmen des Zusatztarifvertrags, wird die Notwendigkeit, die Zahlung des Produktivitätsausgleichs an die Erreichung der Ziele zu knüpfen, durch die Anwendung als Erkennungsfaktor erfüllt. der Anwesenheit im Dienst, ohne Minuspunkte aufgrund einer im Jahr 2009 verhängten Disziplinarstrafe im Zusammenhang mit Verstößen, die zu Minuspunkten des Arbeitnehmers in Bezug auf Aspekte geführt haben, die die Produktivität beeinträchtigen.
  4. Verwendung von FUA-Ressourcen und Analyse der finanziellen Vereinbarkeit im Bereich der Zusatzverhandlungen (Artikel 40, Absatz 3 des Gesetzesdekrets Nr. 165/01) Angesichts der Tatsache, dass sich der Betrag des Einheitlichen Verwaltungsfonds abzüglich der ausgewiesenen Gebühren auf insgesamt beläuft 1.835.394,48 €, wovon, wie in Punkt 3 angegeben, 1.404.440,48 € als „fester Anteil“ und 430.954,00 € als „variabler Anteil“ zu beachten ist, dass letzterer Anteil nach Berechnung der einzelnen Liefergegenstände im Anschluss an die ermittelt wurde Kürzung um 10 % des jährlichen Gesamtbetrags für 2004 gemäß Art. 1, Absatz 189, von l. 23. Dezember 2005, Nr. 266, ersetzt durch Art. 67, Absatz 5, des Gesetzesdekrets vom 25. Juni 2008, n. 112, geändert durch das entsprechende Umwandlungsgesetz vom 6. August 2008, n. 133.

    Der jährliche Gesamtbetrag wurde der Finanzierung der folgenden vertraglichen Einrichtungen und spezifischen Dienstleistungen zugewiesen:
    • a) Organisatorische Positionen gem. 18 des CCNL 16.2.1999, für 73.336,70 €;
    • b) Arbeitsvergütung für blinde Telefonisten gem. 9, Absatz 1, des Gesetzes vom 29. März 1985, n. 113, für 12.911,02 €;
    • c) Mobilität gemäß Art. 73, Absatz 2, Buchstabe. b), des Gesetzesdekrets 112/08, umgewandelt mit Änderungen durch das Gesetz Nr. 133/08, für 148.569,15 €;
    • d) wirtschaftliche Entwicklungen innerhalb der Gebiete, gem. 17, Absatz 3 der CCNL vom 14.7.2007 und auf die in der ergänzenden Verwaltungsvereinbarung vom 10. Juli 2009 Bezug genommen wird, für 1.102.787,78 €;
    • e) Produktivität und Verbesserung der Dienstleistungen auf nationaler Ebene, bis zur Definition des individuellen Beitragsbewertungssystems im Rahmen des Zusatztarifvertrags gemäß Art. 22 des CCNL 14.9.2007, sowie die Festlegung von Kriterien zur Messung der Verbesserung der kollektiven und individuellen Leistung, für 298.673,83 €.
    • f) Dienstschichten und Aufgaben, die Situationen betreffen, die mit besonderen betrieblichen oder umweltbedingten Bedingungen am örtlichen Standort verbunden sind, bis zur Festlegung des individuellen Beitragsbemessungssystems gemäß Art. 22 des CCNL 14.9.2007, sowie die Identifizierung von Kriterien zur Messung der Verbesserung der kollektiven und individuellen Leistung, für 199.115,93 €.

      Der unter Buchstabe d) genannte Betrag, der ab dem 1. Januar 2009 zur Finanzierung der wirtschaftlichen Entwicklung in den Gebieten bestimmt ist und auf der Grundlage der jährlichen wirtschaftlichen Werte der in Tabelle E der CCNL vom 14.9.2007 festgelegten jährlichen wirtschaftlichen Werte bestimmt wird geschätzte Zahl der Anspruchsberechtigten, entspricht 78,52 % der festen Quote der FUA, deren Ressourcen Merkmale der Sicherheit und Stabilität gemäß Art. 32, Absatz 2, sechste Zeile, des CCNL vom 16.2.1999.

      Die Ergänzungsvereinbarung lässt die Hypothese der teilweisen oder Nichtverwendung der oben genannten Mittel nach Buchstabe d) unberührt, wenn die Verfahren zur Zuweisung höherer wirtschaftlicher Stufen nicht abgeschlossen sind, wobei die Restmengen zur Einspeisung der bereitgestellten Verwendungszwecke verwendet werden für in Buchstabe e) in Höhe von 80 % und in Buchstabe f) in Höhe von 20 %.

Rom, 25.8.2009

DER GENERALSEKRETÄR
unterzeichnet Di Martino