Messung des Bewertungsausschusses 17.9.09

Letztes Update:20-07-2021 06:46:46

Bewertungsteam für die interne Kontrolle

Angesichts des DAG vom 17. Juli 2008, mit dem die Evaluierungsstelle für die interne Kontrolle der in Art. 11 des Präsidialerlasses Nr. 333/1995 wurde für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem 4. August 2008 ernannt;

Unter Bezugnahme auf den am 14. September 2007 unterzeichneten nationalen Tarifvertrag für das Personal des Ministeriums;

Angesichts der Kunst. 39, Absatz 3 • ter, des Gesetzes vom 27.12.1997, nr. 449, der für die Zwecke des Genehmigungsverfahrens für den Abschluss der unterzeichneten Zusatzverträge die Erstellung eines spezifischen finanziellen technischen Berichts über die Kosten vorsieht, die sich aus der Anwendung der neuen Personalklassifizierung ergeben, der von der zuständigen Kontrolle beglaubigt werden muss Körper;

Angesichts der Zustimmungshypothese für die Bestimmung der allgemeinen Kriterien für die Definition der Verfahren für die Auswahlverfahren gemäß Art. 17 der CCNL vom 14.9.2007, unterzeichnet am 10.7.2009;

Unter Bezugnahme auf die Zusatzvereinbarung über die Verwendung des Einheitlichen Verwaltungsfonds für das Jahr 2009, unterzeichnet am 01.07.2009, und die Integration vom 07.10.2009 im Anschluss an das gesetzesvertretende Dekret Nr. 78/2009;

Angesichts des technischen • Finanzberichts des Generalsekretärs vom 25. August 2009, der die Bereitschaft der Vertragsparteien anerkennt, den Prozess der Anwendung des neuen Berufssystems auf das Verwaltungspersonal fortzusetzen, das sich aus dem CCNL 14/9/2007 ergibt, das – beginnend mit der Einstufung aller Arbeitnehmer in die neuen Profile, die am 27.5.2009 von der CCI genehmigt wurden - sieht ein System zur Verbesserung der Professionalität der Arbeitnehmer vor, durch ökonomische Progressionen, die nach Selektivitäts- und Verdienstkriterien bezahlt werden, mit dem Ziel, die in erzielte berufliche Bereicherung zu belohnen Ausübung seines Geschäfts; was die Ermittlung geeigneter Kriterien zur Förderung der besonderen Professionalität des Verwaltungspersonals der Staatsanwaltschaft sowie die Ermittlung und Zuweisung der erforderlichen wirtschaftlichen Ressourcen im Rahmen der Zuweisung des Einheitlichen Verwaltungsfonds impliziert;

In Anbetracht dessen, dass die am 07.10.2009 unterzeichnete Vereinbarungshypothese zur Bestimmung der allgemeinen Kriterien für wirtschaftliche Fortschritte die vertraglichen Richtlinien, die eine ausgewogene Kombination aller zu bewertenden Faktoren erfordern, angemessen interpretiert und eine übermäßige Wertschätzung vermeidet rein formale Elemente und bloße Betriebszugehörigkeit;

Bedenkt aber auch, dass mit der am 7.7.2009 unterzeichneten Zusatzvereinbarung über die Verwendung des Einheitlichen Verwaltungsfonds für das Jahr 2009 dem Wirtschaftsförderungsprogramm für die zu verfolgenden Ziele ausreichende finanzielle Mittel zugewiesen wurden Sicherstellung der Finanzierung der anderen Vertragsinstitutionen, um Produktivitätsanreizprogramme zur Verbesserung der Effizienz institutioneller Dienstleistungen sicherzustellen;

Im Hinblick darauf, die in den betreffenden Vereinbarungen skizzierte Struktur teilen zu können, insbesondere im Hinblick auf die Festlegung der Auswahlkriterien, die zwischen ihnen angemessen ausgewogen zu sein scheinen und für die besondere Arbeitsrealität des Instituts relevant sind, und die Möglichkeit derzeit keine weiteren allgemeinen Ausbildungsprojekte durchzuführen, angesichts der jüngsten Investitionen in die Ausbildung des gesamten Personals des Amtes und schließlich im Hinblick auf die Zuweisung der Mittel des einheitlichen Verwaltungsfonds, der hauptsächlich für die Verbesserung der internen beruflichen Fähigkeiten verwendet wird , um Dienstleistungen mit zunehmender Qualifikation im primären Interesse der Gemeinschaft und der Benutzer zu erhalten;

In der Sitzung vom 17. September 2009 waren der Vorsitzende, Ivo Maria Braguglia, und die Mitglieder Gianni De Bellis, Vincenzo Rago, Frau Mirella Gervino und Daniela Frascaroli anwesend;

bestätigen

Positiv ist aus den in der Einleitung genannten Gründen der technische • Finanzbericht des Generalsekretärs vom 25. August 2009 bezüglich der Hypothese der Zustimmung zur Bestimmung der allgemeinen Kriterien für die Definition der Verfahren für die Auswahl gemäß Art. 17 der CCNL 14.9.2007, unterzeichnet am 10. Juli 2009 zwischen der Staatsanwaltschaft und den Gewerkschaften FP • CGIL, FPS • CISL, UIL • PA, CONFSAL • UNSA und FLP, und die ergänzende Vereinbarung mit Regeln für die Verwendung des Einheitlichen Verwaltungsfonds für das Jahr 2009, unterzeichnet am 1. Juli 2009 zwischen der Staatsanwaltschaft und den Gewerkschaften FP • CGIL, FPS • CISL, UIL • PA, CONFSAL • UNSA, RDB • PI und FLP, (und Integration 07.10.2009),
gemäß und im Sinne von Art. 39, Absatz 3 • ter, des Gesetzes vom 27.12.1997,
n. 449.

Rom, 17. September 2009

p. Das Bewertungsteam für die interne Kontrolle
Der Präsident - Avv. Ivo Maria Braguglia