Leistungsplan 2014-2016

Letztes Update:20-07-2021 03:53:26

Gestützt auf das gesetzesvertretende Dekret Nr. 27. Oktober 2009, 150, mit „Umsetzung des Gesetzes vom 4. März 2009, n. 15, zum Thema Optimierung der Produktivität öffentlicher Arbeit und der Effizienz und Transparenz öffentlicher Verwaltungen“;

Angesichts , insbesondere Artikel 10 und 15 des Gesetzesdekrets Nr. 1 50/2009, wonach die öffentlichen Verwaltungen jährlich ein dreijähriges programmatisches Dokument erstellen, das als Leistungsplan bezeichnet wird;

Angesichts des konsolidierten Gesetzes über die staatliche Anwaltschaft, genehmigt mit RD 30.10.1933, n. 1611 und die entsprechende Verordnung vom selben Datum n. 1612 und nachfolgende Änderungen;

IN ANBETRACHT des DPR 5.7.1995 k. 333;

Aufgrund des Gesetzesdekrets vom 30.3.2001 , n. 165;

Angesichts der Allgemeinen Richtlinie für Verwaltungshandeln und -management für das Jahr 2014;

Erwogen , den Leistungsplan der Verwaltungsstruktur der Staatsanwaltschaft für den Dreijahreszeitraum 2014-2016 zu verabschieden;

Nach Anhörung des Generalsekretärs und des Bewertungsausschusses gemäß Art. 11 des Präsidialerlasses vom 5. Juli 1995, n. 333, integriert in die DAG vom 22. Juni 2011 und folgende;

Unterrichtung der repräsentativen Gewerkschaftsorganisationen und des Einheitlichen Garantieausschusses;

VERORDNUNGEN

Gemäß und für die Zwecke der Artikel 10 und 15 des Gesetzesdekrets Nr. 27. Oktober 2009, 150 wird der Leistungsplan der Verwaltungsstruktur der Staatsanwaltschaft für den Dreijahreszeitraum 2014-2016 verabschiedet, der diesem Dekret beigefügt ist.

Rom, 16. Juni 2014
DER GENERALANWALT
signiert Michele Giuseppe Dipace