Leistungsplan 2016-2018
Gestützt auf das gesetzesvertretende Dekret Nr. 27. Oktober 2009, 150, mit „Umsetzung des Gesetzes vom 4. März 2009, n. 15, zum Thema Optimierung der Produktivität öffentlicher Arbeit und der Effizienz und Transparenz öffentlicher Verwaltungen“;
Angesichts , insbesondere Artikel 10 und 15 des Gesetzesdekrets Nr. 150/2009, wonach die öffentlichen Verwaltungen jährlich ein dreijähriges programmatisches Dokument erstellen, das als Leistungsplan bezeichnet wird;
Angesichts des konsolidierten Gesetzes über die staatliche Anwaltschaft, genehmigt mit RD 30.10.1933, n. 1611 und die entsprechende Verordnung vom selben Datum n. 1612 und nachfolgende Änderungen;
IN ANBETRACHT des DPR 5.7.1995 k. 333;
Aufgrund des Gesetzesdekrets vom 30.3.2001 , n. 165;
Gestützt auf die Allgemeine Richtlinie für Verwaltungshandeln und -management für das Jahr 2016;
Unter Bezugnahme auf den Leistungsplan der Verwaltungsstruktur der Staatsanwaltschaft für den Dreijahreszeitraum 2015-2017, angenommen mit der DAG am 29.7.2015;
Es wird erwogen, den Leistungsplan der Verwaltungsstruktur der Staatsanwaltschaft für den Dreijahreszeitraum 2016-2018 in Fortführung des vorherigen Plans und im Einklang mit dem Dreijahresplan zur Korruptionsprävention und dem Dreijahresplan zu verabschieden Transparenz- und Integritätsprogramm für den Dreijahreszeitraum 2016-2018;
Nach Anhörung des Generalsekretärs und des Bewertungsausschusses gemäß Art. 11 des Präsidialerlasses vom 5. Juli 1995, n. 333;
nach Anhörung des Einheitlichen Bürgschaftsausschusses der Staatsanwaltschaft;
Informieren Sie die repräsentativen Gewerkschaftsorganisationen;
VERORDNUNGEN
Gemäß und für die Zwecke der Artikel 10 und 15 des Gesetzesdekrets Nr. 150 wird der Leistungsplan der Verwaltungsstruktur der Staatsanwaltschaft verabschiedet
für den Dreijahreszeitraum 2016-2018, der diesem Dekret beigefügt ist.
DER GENERALANWALT
Massimo Massella Ducci Teri Anwalt