Leistungsplan 2017-2019

Letztes Update:20-07-2021 03:49:40

Gestützt auf das gesetzesvertretende Dekret Nr. 27. Oktober 2009, 150, mit „Umsetzung des Gesetzes vom 4. März 2009, n. 15, zum Thema Optimierung der Produktivität öffentlicher Arbeit und der Effizienz und Transparenz öffentlicher Verwaltungen“;

Angesichts , insbesondere Artikel 10 und 15 des Gesetzesdekrets Nr. 150/2009, wonach die öffentlichen Verwaltungen jährlich ein dreijähriges programmatisches Dokument mit dem Namen Leistungsplan erstellen;

Angesichts des konsolidierten Gesetzes über die staatliche Anwaltschaft, genehmigt mit RD 30.10.1933, n. 1611 und die entsprechende Verordnung vom selben Datum n. 1612 und nachfolgende Änderungen;

Angesichts des DPR 5.7.1995 n. 333;

Aufgrund des Gesetzesdekrets vom 30.3.2001 , n. 165;

Angesichts der Allgemeinen Richtlinie für Verwaltungshandeln und -management für das Jahr 2017;

Unter Bezugnahme auf den Leistungsplan der Verwaltungsstruktur der Staatsanwaltschaft für den Dreijahreszeitraum 2016-2018, angenommen mit DAG 4.8.2016;

Es wurde als notwendig erachtet , den Leistungsplan der Verwaltungsstruktur der Staatsanwaltschaft für den Dreijahreszeitraum 2017-2019 in Fortsetzung des vorherigen Plans und im Einklang mit dem Dreijahresplan für Korruptionsprävention und Transparenz festzulegen für den Dreijahreszeitraum 2017-2019 sowie im Einklang mit den Erläuterungen zum Budget;

Nach Anhörung des Generalsekretärs und des Bewertungsausschusses gemäß Art. 11 des Präsidialerlasses vom 5. Juli 1995, n. 333;

nach Anhörung des Einheitlichen Bürgschaftsausschusses der Staatsanwaltschaft;

Informieren Sie die repräsentativen Gewerkschaftsorganisationen;

VERORDNUNGEN

Gemäß und für die Zwecke der Artikel 10 und 15 des Gesetzesdekrets Nr. 150 wird der Leistungsplan der Verwaltungsstruktur der Staatsanwaltschaft für den Dreijahreszeitraum 2017-2019 genehmigt, der diesem Dekret beigefügt ist.