Leistungsplan 2015–2017

Letztes Update:22-06-2022 05:49:24

Gestützt auf das gesetzesvertretende Dekret Nr. 27. Oktober 2009, 150 mit „Umsetzung des Gesetzes Nr. 15 vom 4. März 2009 zur Optimierung der Produktivität öffentlicher Arbeit und der Effizienz und Transparenz öffentlicher Verwaltungen“;

Angesichts , insbesondere Artikel 10 und 15 des Gesetzesdekrets Nr. 150/2009, wonach die öffentlichen Verwaltungen jährlich ein dreijähriges programmatisches Dokument erstellen, das als Leistungsplan bezeichnet wird;

Angesichts des konsolidierten Gesetzes über die staatliche Anwaltschaft, genehmigt mit RD 30.10.1933, n. 1611 und die entsprechende Verordnung vom selben Datum n. 1612 und nachfolgende Änderungen;

Angesichts des DPR 5.7.1995 n. 333;

Aufgrund des Gesetzesdekrets vom 30.3.2001 , n. 165;

Angesichts der Allgemeinen Richtlinie für Verwaltungshandeln und -verwaltung für das Jahr 2014;

Unter Bezugnahme auf den Leistungsplan der Verwaltungsstruktur der Staatsanwaltschaft für den Dreijahreszeitraum 2014-2016, verabschiedet mit der DAG vom 16.6.2014;

Erwägung der Annahme des Leistungsplans der Verwaltungsstruktur der Staatsanwaltschaft für den Dreijahreszeitraum 2015-2017 in Fortführung des vorherigen Plans und im Einklang mit dem Dreijahresplan zur Korruptionsprävention und

Dreijähriges Transparenz- und Integritätsprogramm für den Dreijahreszeitraum 2015-2017;

Nach Anhörung des Generalsekretärs und des Bewertungsausschusses gemäß Art. 11 des Präsidialerlasses vom 5. Juli 1995, n. 333;

nach Anhörung des Einheitlichen Bürgschaftsausschusses der Staatsanwaltschaft;

Informieren Sie die repräsentativen Gewerkschaftsorganisationen;

VERORDNUNGEN

Gemäß und für die Zwecke der Artikel 10 und 15 des Gesetzesdekrets Nr. 27. Oktober 2009, 150 wird der Leistungsplan der Verwaltungsstruktur der Staatsanwaltschaft für den Dreijahreszeitraum 2015-2017 verabschiedet, der diesem Dekret beigefügt ist.

Rom, 29. Juli 2015
DER GENERALANWALT
signiert von Massimo Massella Ducci Teri